Dem BFE obliegen die nationale Kernmaterialkontrolle und -buchhaltung sowie weitere Aufsichtstätigkeiten und Aufgaben, welche sich aus bilateralen und multilateralen Verpflichtungen der Schweiz in den Bereichen Nichtverbreitung von Kernwaffen (Non-Proliferation), Exportkontrolle nuklearer Güter und Kernbrennstoffkreislauf ergeben.
In der Schweiz konzentriert sich die vom Amt wahrgenommene Aufsichtstätigkeit hauptsächlich auf die in der Abbildung eingezeichneten Kernanlagen.