UVEK-Verordnung zum Herkunftsnachweis für Strom tritt in Kraft

Bern, 20.12.2006 - Am 20. Dezember 2006 tritt die UVEK-Verordnung über den Nachweis der Produktionsart und der Herkunft von Elektrizität in Kraft. Die Schweiz erhält damit klare rechtliche, diskriminierungsfreie und EU-kompatible Rahmenbedingungen für die Ausstellung von Herkunftsnachweisen für Strom. Diese sind ein Instrument zur Erleichterung des internationalen Handels mit Strom aus erneuerbaren Energien und für die Schweiz insbesondere für ihre Wasserkraft-Exporte ins Ausland von Bedeutung.

Seit Oktober 2003 müssen die EU-Mitgliedstaaten im Rahmen der "Richtlinie zur Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen im Elektrizitätsbinnenmarkt" so genannte Herkunftsnachweise für Strom aus erneuerbaren Energiequellen ausstellen. Diese sollen die Herkunft des aus erneuerbaren Energien produzierten Stroms nach objektiven, transparenten und nicht diskriminierenden Kriterien garantieren.

Mit der UVEK-Verordnung über den Nachweis der Produktionsart und der Herkunft von Elektrizität regelt nun auch die Schweiz die Einzelheiten zu den Herkunftsnachweisen und der damit verbundenen Verfahren, die insbesondere die Doppelzählung von Strom aus erneuerbaren Energien verhindern soll.

Die Herkunftsnachweise sind ein Instrument zur Erleichterung des internationalen Handels mit Strom aus erneuerbaren Energien und sind für die Schweiz insbesondere für die Wasserkraft-Exporte nach Italien von Bedeutung. Gleichzeitig dienen sie der Elektrizitätswirtschaft als Nachweis für die Stromkennzeichnung: Seit 2006 sind alle Energieversorgungsunternehmen gesetzlich verpflichtet, ihre Endkundinnen und Endkunden über den gelieferten Strommix zu informieren.

Zusammenarbeit mit Österreich

Um Doppelerfassungen und Doppelzählungen auszuschliessen, müssen alle Herkunftsnachweise in einer Datenbank erfasst werden. Als einer der ersten europäischen Staaten hat Österreich eine solche Datenbank eingeführt. Die Schweiz kann dieses System nun übernehmen, da der österreichische Regulator Energie-Control GmbH dem Bundesamt für Energie BFE die Nutzungsrechte an der Datenbank überträgt. Das österreichische Herkunftsnachweis-System wird den Gegebenheiten und Rahmenbedingungen in der Schweiz angepasst.

Diese Nutzungsrechte können vom BFE an eine dritte Stelle übertragen werden, die für die Erfassung, Ausstellung und Überwachung der Herkunftsnachweise zuständig ist. Diese so genannte "Ausstellerin" muss bei der Schweizerischen Akkreditierungsstelle (SAS) als Konformitätsbewertungsstelle akkreditiert werden. Um den sofortigen Vollzug der UVEK-Verordnung zu gewährleisten, wird das BFE umgehend eine andere befähigte Stelle, voraussichtlich die Schweizerische Netzgesellschaft swissgrid, befristet als "Ausstellerin" ermächtigen.


Adresse für Rückfragen

Romina Salerno, Sektion Energiepolitik BFE, Tel. 031 322 57 47



Herausgeber

Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
https://www.uvek.admin.ch/uvek/de/home.html

Medienmitteilungen des BFE abonnieren

https://www.bfe.admin.ch/content/bfe/de/home/news-und-medien/medienmitteilungen/mm-test.msg-id-9843.html