Tätigkeitsbericht 2018 der Eidgenössischen Kommission für nukleare Sicherheit (KNS)

Brugg, 14.05.2019 - Die Eidgenössische Kommission für nukleare Sicherheit (KNS) hat ihren Tätigkeits¬bericht 2018 veröffentlicht. Schwerpunkte der Kommissionstätigkeit waren die Stellungnahme der KNS betreffend das Entsorgungsprogramm 2016 sowie die Stellungnahme zur Teilrevision der Kernenergieverordnung.

Das von der Nationalen Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra) Ende 2016 vorgelegte Entsorgungsprogramm 2016 wurde hinsichtlich sicherheitstechnischer Belange vom Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorat (ENSI) geprüft. Die KNS beurteilte die Stellungnahme des ENSI hierzu. Die Stellungnahme der KNS wurde Ende Mai 2018 veröffentlicht. Das Entsorgungsprogramm 2016 wurde am 21. November 2018 vom Bundesrat genehmigt.

In ihrer Stellungnahme zur Vernehmlassung zur Teilrevision der Kernenergieverordnung kam die KNS unter anderem zum Schluss, dass die mit der Teilrevision verbundenen Änderungen im Bereich der Störfallanalysen für Kernkraftwerke zu einer klareren Struktur und Aussage der rechtlichen Vorgaben führen. Dabei wird das bisherige Niveau des Schutzes von Mensch und Umwelt beibehalten. Der Bundesrat hat die Teilrevision der Kernenergieverordnung am 7. Dezember 2018 genehmigt und per 1. Februar 2019 in Kraft gesetzt.

Weiter nahm die KNS zuhanden des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommuni¬kation (UVEK) Stellung zum Tätigkeits- und Geschäftsbericht 2017 des ENSI-Rats und befasste sich mit den Jahresberichten Sicherheit 2017 der schweizerischen Kernkraftwerke sowie mit dem Aufsichtsbericht 2017 des ENSI.

Der Tätigkeitsbericht 2018 der KNS steht im Internet auf www.kns.admin.ch zur Verfügung und ist in gedruckter Form beim Sekretariat der KNS, Gaswerkstrasse 5, 5200 Brugg erhältlich (Tel. +41 58 481 86 86, E-Mail: contact@kns.admin.ch).

Die KNS ist eine ständige ausserparlamentarische Kommission und berät den Bundesrat, das UVEK sowie das ENSI in Fragen der nuklearen Sicherheit von Kernanlagen. Gesetzliche Grundlage ist Artikel 71 des Kernenergiegesetzes. Die KNS hat den Auftrag, den Stand von Wissenschaft und Technik sowie die Forschung zu verfolgen, grundsätzliche Fragen der nuklearen Sicherheit zu prüfen, beim Erlass von Vorschriften mitzuwirken und Stellungnahmen zuhanden der Bewilligungsbehörden abzugeben. Gemäss „Sachplan geologische Tiefenlager" nimmt die KNS während der 3 Etappen der Standortsuche jeweils Stellung zu den Gutachten des ENSI. Die KNS hat sieben Mitglieder und verfügt über ein Fachsekretariat. www.kns.admin.ch


Adresse für Rückfragen

Dr. Bruno Covelli, Präsident der KNS, Tel. 062 842 15 88
Dr. Johannes Holocher, Leiter KNS-Sekretariat, Tel. 058 481 86 81



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Eidgenössische Kommission für nukleare Sicherheit
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