Aktualisierung der Energieeffizienzkriterien für Neuwagen ab 1. Januar 2019

Bern, 26.11.2018 - Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK hat die Grenzen für die Einteilung in die Energieeffizienz-Kategorien der Energieetikette für Personenwagen neu berechnet. Die Anpassung erfolgt im Rahmen der gemäss Energieeffizienzverordnung (EnEV) vorgeschriebenen jährlichen Überprüfung. Dadurch wird sichergestellt, dass erneut nur ein Siebtel aller Neuwagenmodelle in die beste Effizienz-Kategorie A fällt. Die neuen Kategorien gelten ab 1. Januar 2019.

Seit März 2003 muss die Energieetikette für Personenwagen gut sichtbar bei jedem zum Verkauf angebotenen Neuwagen angebracht sein. Die Energieetikette unterteilt die Personenwagen in sieben Effizienzkategorien von A bis G: A steht für ein energieeffizientes, G für ein vergleichsweise ineffizientes Fahrzeug. Daneben enthält die Etikette weitere Angaben wie zum Beispiel zum Treibstoffverbrauch oder zu den CO2-Emissionen und ermöglicht so einen energie- und umweltbewussten Autokauf.

Die Grundlagendaten der Energieetikette werden vom UVEK jährlich aktualisiert und neu berechnet. Dabei werden auch die Faktoren zur Berechnung der Benzinäquivalente, die Faktoren der CO2-Emissionen aus der Treibstoff- und Strombereitstellung und der Primärenergie-Benzinäquivalente überprüft sowie an die neuen Erkenntnisse aus Wissenschaft und Technik und an die internationalen Entwicklungen angepasst. Für die Energieetikette 2019 gab es lediglich Anpassungen beim Wasserstoff. Als Basis zur Berechnung der Faktoren für Wasserstoff wurde der Herstellungspfad des Wasserstoff-Mixes verwendet, der an den öffentlich zugänglichen Wasserstoff-Tankstellen in der Schweiz getankt werden kann.

Auf der Energieetikette muss auch der Durchschnittswert der CO2-Emissionen aller erstmals in Verkehr gesetzten Neuwagen ausgewiesen werden. Dieser lag bisher bei 133 Gramm CO2 pro Kilometer und erhöht sich für die Energieetikette 2019 auf 137 Gramm CO2 pro Kilometer. Dieser Wert berechnet sich auf Basis der Neuwagen, die zwischen 1. Oktober 2017 und 30. September 2018 neu in Verkehr gesetzt wurden. Gründe für die Zunahme der CO2-Emissionen sind unter anderem die immer schwerer werdende Neuwagenflotte, der nochmals gestiegene Anteil der Allradfahrzeuge verbunden mit einem rückläufigen Anteil der Dieselfahrzeuge.

Die neuen Kategoriengrenzen und der durchschnittliche CO2-Ausstoss werden in diesem Jahr ausnahmsweise per Stichtag 30. September statt 31. Mai ermittelt und erst jetzt statt bereits im Sommer kommuniziert. Grund dafür ist die Umstellung vom Messzyklus NEFZ (Neuer Europäischer Fahrzyklus) auf das neue Messverfahren WLTP (Worldwide Light Vehicles Test Procedure). Diese Umstellung führte dazu, dass für eine repräsentative Berechnung der Kategoriengrenzen erst in der zweiten Jahreshälfte genügend Daten vorlagen. Der Bundesrat hat dazu an seiner Sitzung vom 27. Juni 2018 eine Änderung der EnEV verabschiedet (siehe Medienmitteilung vom 27.06.2018 sowie FAQ «Einführung WLTP in der Schweiz»).


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