Sachplanverfahren geologische Tiefenlager: Regionalkonferenzen machen sich bereit für Etappe 3

Bern, 22.11.2018 - In Etappe 2 des Sachplanverfahrens, mit dem nach Standorten für geologische Tiefenlager für radioaktive Abfälle in der Schweiz gesucht wird, waren über 500 Personen in den Regionalkonferenzen (RK) der sechs Standortregionen direkt involviert. Auch in der dritten und letzten Etappe der Standortsuche, die gerade begonnen hat, spielt die Partizipation eine zentrale Rolle. Sie ermöglicht den drei verbleibenden Standortregionen Jura Ost, Nördlich Lägern und Zürich Nordost, die regionalen Anliegen frühzeitig einzubringen.

Bei Infrastrukturprojekten, wie sie geologische Tiefenlager darstellen, müssen die Betroffenen einbezogen werden. Dieser Grundsatz gilt auch beim Sachplan geologische Tiefenlager. Deshalb wurden in der zweiten Etappe RK gegründet. Sie sind als Vereine organisiert und werden auch in Etappe 3 die Interessen der jeweiligen Standortregionen vertreten, Stellungnahmen verfassen sowie Fragen und Forderungen stellen. Die RK werden sich unter anderem mit der Konkretisierung der Infrastrukturanlagen an der Oberfläche, sowie mit Fragen der regionalen Entwicklung und der Sicherheit befassen.

In den kommenden Wochen entscheiden die RK an ihren Versammlungen über revidierte Statuten, wählen ihren Vorstand und besetzen die weiteren Organe. Den RK war bei den Vorbereitungsarbeiten zur Etappe 3 wichtig, dass die Kontinuität gewährleistet werden kann. Die Mitglieder vertreten die Interessen der Gemeinden, Planungsverbände, Organisationen und der Bevölkerung. Die regionale Partizipation geschieht mit Unterstützung und unter Federführung des BFE. Einbezogen werden auch die Standortkantone, weitere Bundesbehörden wie das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (ENSI) sowie die Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra).

Die Versammlungen zum Start von Etappe 3 finden wie folgt statt: RK Zürich Nordost: 24. November 2018; RK Nördlich Lägern: 1. Dezember 2018; RK Jura Ost: 13. Dezember 2018.

Entsorgung der radioaktiven Abfälle in der Schweiz: Etappe 3

Die Etappe 3 ist die letzte Etappe des Sachplans geologische Tiefenlager. In Etappe 3 werden die verbliebenen Standorte vertieft untersucht und miteinander verglichen. Gestützt darauf wird die Nagra Rahmenbewilligungsgesuche für Tiefenlager einreichen. Dies wird voraussichtlich gegen Ende 2024 erfolgen. Nach Prüfung durch die zuständigen Bundesstellen und einer Vernehmlassung kann der Bundesrat die entsprechenden Rahmenbewilligungen erteilen und die Standorte für geologische Tiefenlager festlegen. Er unterbreitet die Rahmenbewilligungsentscheide der Bundesversammlung zur Genehmigung. Der Beschluss über die Genehmigung einer Rahmenbewilligung, mit dem im Zeitraum um 2030 gerechnet wird, untersteht dem fakultativen Referendum.

Nach der Rahmenbewilligung werden im Standortgebiet erdwissenschaftliche Untersuchungen unter Tage durchgeführt (Errichtung eines «Felslabors»). Mit Experimenten werden wichtige Erkenntnisse für den Bau des Lagers gewonnen. Danach kann ein Baubewilligungsgesuch und später ein Betriebsbewilligungsgesuch eingereicht werden. Ausgehend von der heutigen Planung wird ein SMA-Lager ab 2050 und ein Lager für HAA-Abfälle ab 2060 in Betrieb gehen können.


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