Nagra legt Entsorgungsprogramm 2016 vor

Bern, 20.12.2016 - Die Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra) hat heute beim Bundesamt für Energie das Entsorgungsprogramm 2016 eingereicht. Dieses dokumentiert das grundsätzliche Vorgehen von der Planung bis hin zum Verschluss der Tiefenlager für radioaktive Abfälle und enthält Angaben über Herkunft, Art und Menge der Abfälle, deren Zuteilung zu den geologischen Tiefenlagern und zum Finanzplan.

Kernenergiegesetz und -verordnung verpflichten die Entsorgungspflichtigen, den zuständigen Behörden ein Entsorgungsprogramm vorzulegen und dieses alle fünf Jahre anzupassen. Das erste Entsorgungsprogramm hatte die Nagra im Oktober 2008 eingereicht. Aufgrund der Überprüfung der geologischen Standortgebiete in Etappe 1 verzögerte sich die behördliche Überprüfung des Entsorgungsprogramms 2008: Im August 2013 hiess der Bundesrat dieses gut. Im Anschluss entschied das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) nach Konsultation des Bundesrats und Information der parlamentarischen Kommissionen für Umwelt, Raumplanung und Energie, dass die Nagra das nächste Entsorgungsprogramm statt 2013 erst im Jahr 2016 einreichen muss.

Zweck des Entsorgungsprogramms

Im Entsorgungsprogramm dokumentieren die Entsorgungspflichtigen das grundsätzliche Vorgehen bei der Erfüllung ihrer gesetzlichen Verpflichtungen bis hin zur Realisierung sicherer Tiefenlager und deren Verschluss. Sie zeigen auf, welche Entscheide wann erfolgen sollen, auf welchen Grundlagen sie beruhen und wie diese erarbeitet werden. Das Entsorgungsprogramm nimmt keine Entscheide vorweg, die im Rahmen der laufenden Standortsuche gemäss Sachplan geologische Tiefenlager oder in den späteren Bewilligungsverfahren getroffen werden. Der Sachplan geologische Tiefenlager bildet eine wichtige Grundlage für das Entsorgungsprogramm, indem er wesentliche Teile des Realisierungsplans der geologischen Tiefenlager festlegt.

Inhalte des Entsorgungsprogramms

Das Entsorgungsprogramm enthält Angaben zu Herkunft, Art und Menge der radioaktiven Abfälle, ihre Konditionierung, Charakterisierung und Inventarisierung. Weiter beschreibt es die Auslegungskonzepte und die Ausgestaltung der geologischen Tiefenlager, die Zuteilung der Abfälle und den Realisierungsplan für den Bau der Lager. Schliesslich dokumentiert es die Dauer und die nötigen Kapazitäten der zentralen und der dezentralen Zwischenlagerung der radioaktiven Abfälle, die Kosten und Finanzierung der Entsorgung sowie das Informationskonzept der Nagra. Zusammen mit dem Entsorgungsprogramm hat die Nagra gemäss bundesrätlicher Auflage einen Forschungs-, Entwicklungs- und Demonstrationsplan (RD&D-Plan) einzureichen. Darin sollen Zweck, Umfang, Art und zeitliche Abfolge der zukünftigen RD&D-Aktivitäten sowie der Umgang mit offenen Fragen dokumentiert werden. Ausserdem sollen u.a. die Arbeiten zur Untersuchung der Langzeitstabilität von abgebrannten Brennelementen während der Zwischenlagerung, der Stand von Wissenschaft und Technik bezüglich Langzeitverhalten der Brennelement-Hüllrohre und die sich daraus ergebenden Konsequenzen ausgewiesen werden.

Überprüfung des Entsorgungsprogramms

Die Überprüfung der Unterlagen erfolgt durch das Bundesamt für Energie BFE, das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI sowie die Kommission für nukleare Sicherheit KNS.

Die behördlichen Gutachten sowie alle relevanten Dokumente und Berichte werden gegen Mitte 2018 im Rahmen einer Vernehmlassung veröffentlicht, bevor der Bundesrat über das Entsorgungsprogramm voraussichtlich Anfang 2019 entscheidet.


Adresse für Rückfragen

Marianne Zünd, Leiterin Medien und Politik BFE
058 462 56 75, marianne.zuend@bfe.admin.ch



Herausgeber

Bundesamt für Energie
http://www.bfe.admin.ch

Medienmitteilungen des BFE abonnieren

https://www.bfe.admin.ch/content/bfe/de/home/news-und-medien/medienmitteilungen/mm-test.msg-id-65029.html