Bundesrat setzt Planungskorridor für Höchstspannungsleitung Waldegg-Wollishofen fest

Bern, 18.12.2015 - Der Bundesrat hat heute den Planungskorridor für die rund 7 Kilometer lange Höchstspannungsleitung von Frohalp in Wollishofen zum Unterwerk Waldegg (Stadt Zürich) festgesetzt. Sie soll vollständig als Kabelleitung realisiert werden. Damit kann die Projektierung der neuen Höchstspannungsleitung zwischen Kilchberg und Waldegg (Kanton Zürich) beginnen.

Zwischen Frohalp und Waldegg soll je ein 380 kV- und ein 220 kV-Kabelstrang eingezogen werden. Die neue Leitung soll im ersten Abschnitt (Frohalp bis zur Lüftungszentrale Reppischtal) durch den Uetlibergtunnel verlaufen. Unter den Fahrspuren sind für die Leitung beim Bau des Tunnels bereits Rohrblöcke eingebaut worden. Auf dem zweiten Abschnitt (Lüftungszentrale Reppischtal bis zum Unterwerk Waldegg) soll bergmännisch ein Stollen errichtet werden.

Die Leitung ist Teil des strategischen 50 Hz-Netzes, das vom Bundesrat am 6. März 2009 verabschiedet wurde. Mit der neuen Höchstspannungsleitung soll die Versorgungssicherheit der Stadt Zürich durch die direkte Anbindung des lokalen Stromnetzes an das 380/220 kV-Übertragungsnetz verbessert werden.

Das Bundesamt für Energie (BFE) und eine Begleitgruppe mit Vertretern und Vertreterinnen von Bundesstellen, des Kantons, der Umweltorganisationen und des Projektanten sind zum Schluss gekommen, dass in dem nun festgesetzten Korridor aus Sicht der Schutzkriterien insgesamt wenig Konflikte zu erwarten sind und diese bei der Projektierung gelöst werden können. So muss beispielsweise das Trassee so gewählt werden, dass das Flachmoor von nationaler Bedeutung Nr. 869 „Hueb" sowie die bestehenden Quellen nicht von unten angegraben werden.

Die Anhörung des Kantons Zürich sowie die Mitwirkung der Bevölkerung erfolgte vom 16. September bis 16. Oktober 2013. Die vom Kanton Zürich geltend gemachten Anliegen wurden als Hinweise für die Projektierung in den erläuternden Bericht aufgenommen. Von Privatpersonen oder Organisationen gingen beim BFE keine Stellungnahmen ein. 

Das für die Projektierung zuständige Elektrizitätswerk der Stadt Zürich (EWZ) kann nun das Plangenehmigungsgesuch für den Bau der neuen Leitung ausarbeiten. Dabei hat es die im erläuternden Bericht zum Objektblatt erwähnten Konflikte zu berücksichtigen. Insbesondere muss es die für den Umweltverträglichkeitsbericht verlangten Nachweise erbringen.


Adresse für Rückfragen

Marianne Zünd, Leiterin Kommunikation BFE
+41 58 462 56 75, marianne.zuend@bfe.admin.ch



Herausgeber

Generalsekretariat UVEK
https://www.uvek.admin.ch/uvek/de/home.html

Bundesamt für Energie
http://www.bfe.admin.ch

Der Bundesrat
https://www.admin.ch/gov/de/start.html

Medienmitteilungen des BFE abonnieren

https://www.bfe.admin.ch/content/bfe/de/home/news-und-medien/medienmitteilungen/mm-test.msg-id-60063.html