Bundesrat lehnt Stromeffizienz-Initiative ab

Bern, 23.10.2013 - Der Bundesrat will den sparsamen Umgang mit Energie im Allgemeinen und Strom im Speziellen fördern. Trotzdem lehnt er die Stromeffizienz-Initiative ohne Gegenvorschlag ab. Zwar teilt er die grundsätzlichen Anliegen der Initianten, will aber am eingeschlagenen Weg der Energiestrategie 2050 festhalten, die umfassende Ziele und ausgewogene Massnahmenkonzepte zum Umbau der Energieversorgung vorsieht. Der Bundesrat will bis März 2014 eine entsprechende Botschaft zuhanden des Parlaments verabschieden.

Die Volksinitiative „Für eine sichere und wirtschaftliche Stromversorgung (Stromeffizienz-Initiative)" wurde am 15. Mai 2013 mit 109‘420 gültigen Unterschriften eingereicht. Sie fordert eine Verfassungsgrundlage für substanzielle Verbesserungen der Stromeffizienz. Die Stromeffizienz soll so weit gesteigert werden, dass der jährliche Stromendverbrauch bis 2035 auf dem Niveau von 2011 stabilisiert wird.

In seiner heutigen Sitzung hat sich der Bundesrat dafür ausgesprochen, am Weg, den er mit der Energiestrategie 2050 eingeschlagen hat, festzuhalten und die Stromeffizienz-Initiative dem Parlament ohne direkten Gegenentwurf oder indirektem Gegenvorschlag zur Ablehnung zu empfehlen. Er begründet dies wie folgt:

  1. Die Bundesverfassung enthält bereits heute Bestimmungen zum rationellen Energieverbrauch und zum Energiesparen. Konkrete Effizienzziele sind aus staatspolitischen Gründen nicht in der Bundesverfassung sondern auf Gesetzes- oder Verordnungsstufe zu regeln.
  2. Im Rahmen der Botschaft zur Energiestrategie 2050 schlägt der Bundesrat im totalrevidierten Energiegesetz ein vergleichbares Stromverbrauchsziel wie die Initiative vor: Der durchschnittliche Elektrizitätsverbrauch pro Person und Jahr ist gegenüber dem Stand im Jahr 2000 bis 2020 um 3 % und bis 2035 um 13 % zu verringern.
  3. Das alleinige Festlegen von Stromeffizienzzielen kann zu Verzerrungen zwischen verschiedenen Energieträgern führen. Es braucht daher Gesamtenergieeffizienzziele. Entsprechend schlägt der Bundesrat im totalrevidierten Energiegesetz vor, den durchschnittlichen Energieverbrauch pro Person und Jahr gegenüber dem Stand im Jahr 2000 bis 2020 um 16 % und bis 2035 um 43 % zu verringern.
  4. Bei der Erarbeitung der Energiestrategie 2050 hat sich der Bundesrat mehrmals für ein rasch umsetzbares Gesetzespaket ohne Verfassungsänderung ausgesprochen. Der Bundesrat ist überzeugt, dass die Anliegen der Initianten der Stromeffizienzinitiative mit dem vorliegenden Gesetzespaket zur Energiestrategie 2050 ohne Verfassungsänderungen umgesetzt werden können.

Der Bundesrat verzichtet darauf, die Energiestrategie 2050 als indirekten Gegenvorschlag zur Stromeffizienzinitiative vorzuschlagen. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass eine Verknüpfung der Geschäfte unter dem Aspekt der freien und unverfälschten Willenskundgebung der Stimmberechtigten problematisch wäre.

Der Bundesrat wird seine Botschaft zur Initiative bis März 2014 an das Parlament überweisen.


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