Zuschlag für grünen Strom und Gewässerschutz steigt 2014 auf 0,6 Rappen pro Kilowattstunde
Bern, 27.06.2013 - Für die Förderung der Stromproduktion aus erneuerbaren Energien und den Gewässerschutz bezahlen die Schweizer Stromkonsumentinnen und -konsumenten ab 2014 einen Zuschlag von 0,6 Rappen pro Kilowattstunde. Dies hat der Bundesrat in einer Revision der Energieverordnung festgelegt.
Seit Anfang 2009 wird in der Schweiz Strom aus erneuerbaren Energien mit der Kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV) gefördert. Alle Stromkonsumentinnen und -konsumenten bezahlen dafür einen Zuschlag pro verbrauchte Kilowattstunde. Im Juni 2010 hatte das Parlament mit der Änderung des Energiegesetzes entschieden, dass der Bundesrat diesen so genannten Netzzuschlag ab 2013 bedarfsgerecht auf maximal 0,9 Rappen/kWh erhöhen kann. Seit 2012 wird ausserdem ein Zuschlag von 0,1 Rappen/kWh zur Finanzierung von Gewässerschutzmassnahmen erhoben (Revision Gewässerschutzgesetz vom Dezember 2009).
Nachdem der Netzzuschlag zur Finanzierung der KEV und der Gewässerschutzmassnahmen in den Jahren 2012 und 2013 bei 0,45 Rappen lag (0,35 Rp/kWh für KEV, 0,1 Rp/kWh für Gewässerschutz) hebt der Bundesrat diesen für das Jahr 2014 auf 0,6 Rappen/kWh an (0,5 Rp/kWh für KEV, 0,1 Rp/kWh für Gewässerschutz). Für einen 4-Personen-Haushalt mit einem durchschnittlichen Jahresverbrauch von 5‘000 kWh erhöht sich die Belastung damit von 22.50 auf 30 Franken pro Jahr, das sind 7.50 Franken mehr als bisher.
2014 werden mit dem erhöhten Netzzuschlag rund 288 Millionen Franken für die Finanzierung der Massnahmen gemäss Energiegesetz sowie rund 57 Millionen Franken für Gewässerschutzmassnahmen generiert.
Die Erhöhung ist erforderlich, um die Finanzierung der zusätzlichen Produktionsmengen, die 2014 erwartet werden, sicherzustellen. Konkret ist 2014 mit einer Stromproduktion aus erneuerbaren Energien von rund 1,6 Milliarden kWh zu rechnen. Die daraus entstehenden Kosten für die KEV belaufen sich auf knapp 330 Millionen Franken (ca. 50 Millionen Franken mehr als 2013). Zurückzuführen ist diese Zunahme unter anderem auf deutlich grössere Photovoltaik-Kontingente.
Hinzu kommen weitere Ausgaben in der Höhe von rund 60 Millionen Franken für die ab Anfang 2014 vorgesehene Einmalvergütung für kleine Photovoltaikanlagen (PV) mit einer Leistung von weniger als 30 kW (gemäss Parlamentarische Initiative 12.400 „Freigabe der Investitionen in erneuerbare Energien ohne Bestrafung der Grossverbraucher" der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrats).
Die Kosten für die weiteren Massnahmen, die gemäss Energiegesetz aus dem Netzzuschlag finanziert werden müssen (unter anderem die Rückerstattungen an die Strom-Grossverbraucher, die wettbewerblichen Ausschreibungen sowie die Verluste aus Bürgschaften für Geothermie) belaufen sich 2014 auf voraussichtlich 122 Millionen Franken.
Der gesamte Mittelbedarf für das Jahr 2014 beläuft sich damit auf rund 569 Millionen Franken (= 330 Mio. KEV + 60 Mio. Investitionshilfen kleine Photovoltaik + 122 Mio. weitere Massnahmen + 57 Mio. Gewässerschutz). Er wird durch die vorliegende Erhöhung des Netzzuschlags sowie aus den Reserven der Vorjahre gedeckt.
Adresse für Rückfragen
Sabine Hirsbrunner, Mediensprecherin BFE
Tel. 031 325 33 02, sabine.hirsbrunner@bfe.admin.ch
Herausgeber
Der Bundesrat
https://www.admin.ch/gov/de/start.html
Generalsekretariat UVEK
https://www.uvek.admin.ch/uvek/de/home.html
Bundesamt für Energie
http://www.bfe.admin.ch