Bundesrat konkretisiert Stossrichtung der Energiestrategie 2050
Bern, 01.12.2011 - Der Bundesrat will den Umbau der Schweizer Energieversorgung mit Massnahmen in den Bereichen Energieeffizienz, erneuerbare Energien, fossile Kraftwerke, Netze und Forschung sicherstellen. Er hat an seiner gestrigen Sitzung diese Stossrichtung konkretisiert. Das UVEK wird die Energiestrategie 2050 entsprechend den gestern beschlossenen Vorgaben weiter vertiefen und dem Bundesrat bis im Frühling 2012 einen Bericht über die dazu gehörenden Massnahmen, Wirkungen und Kosten sowie über die Finanzierungsmöglichkeiten unterbreiten. Auf dieser Basis wird das UVEK bis Mitte 2012 eine Vernehmlassungsvorlage erarbeiten.
Am 25. Mai 2011 hat der Bundesrat entschieden, die bestehenden Kernkraftwerke am Ende ihrer Betriebsdauer stillzulegen und nicht durch neue Kernkraftwerke zu ersetzen. National- und Ständerat haben sich in der Sommer- und Herbstsession dem Grundsatzentscheid angeschlossen. Gemeinsam mit den zuständigen Departementen sowie in Arbeitsgruppen mit Kantonen, Gemeinden, Wirtschaft, Gewerkschaften, Wissenschaft und Umweltorganisationen hat das UVEK in den letzten Monaten erste Vorschläge zu den Zielen, Instrumenten und Massnahmen der neuen Energiestrategie 2050 erarbeitet. Der Bundesrat hat diese an seiner gestrigen Sitzung diskutiert und die Stossrichtung der Energiestrategie 2050 konkretisiert. Er hat das UVEK beauftragt, diese anhand der beschlossenen Vorgaben weiter zu vertiefen und ihm bis im Frühling 2012 einen Bericht über die Massnahmen, Wirkungen und Kosten sowie über die Finanzierungsmöglichkeiten zu unterbreiten. Der Bundesrat wird aufgrund des Berichts die Eckwerte für die Vernehmlassungsvorlage festlegen. Diese soll bis Mitte 2012 vorliegen.
Der Bundesrat setzt zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit insbesondere auf Massnahmen in den Bereichen Energieeffizienz, erneuerbare Energien, fossile Kraftwerke, Netze und Forschung. Diese werden nun vom UVEK weiter vertieft.
Energieeffizienz
Die Massnahmen in diesem Bereich zielen darauf ab, den Stromverbrauch zu senken. Sowohl bei den Gebäuden und Elektrogeräten als auch bei Industrie und Dienstleistungen sowie der Mobilität besteht ein beträchtliches Einsparpotenzial. Das Stromsparen soll durch Zielvereinbarungen, marktwirtschaftliche Anreize (z. B. Effizienzboni), wettbewerbliche Ausschreibungen, innovative Tarifmodelle, technische Fortschritte, strengere Vorschriften und zusätzliche Anstrengungen in der Aus-und Weiterbildung sowie der Forschung gefördert werden. Die Energieversorger sollen mit messbaren Ziele verpflichtet werden, den Kunden über die Tarifgestaltung Anreize fürs Stromsparen zu geben (z.B. Abschaffung Grundbeitrag für Netznutzung, Stromspartarif).
- Gebäude: Sparpotenzial 13 TWh bis 2020 bzw. 28 TWh bis 2035 bei Heizenergie und 2 TWh bis 2020 bzw. 7 TWh bis 2035 beim Strom => technische Vorgaben, Förderung energetischer Gebäudesanierungen, Aus-und Weiterbildung von Baufachleuten, Beratungsleistungen Bauherren.
- Elektrogeräte: Sparpotenzial 0.5 TWh bis 2020 und 1 TWh bis 2035 => Effizienzvorschriften, Förderung von Smart Technologies.
- Industrie und Dienstleistungen: Sparpotenzial beim Energieverbrauch 16 TWh bis 2020 und 33 TWh bis 2035. Beim Elektrizitätsverbrauch beträgt die zu erzielende Reduktion bis 2020 rund 5 TWh und bis 2035 rund 13 TWh => Zielvereinbarungen zwischen Unternehmen und Bund, Ausschreibungen für Stromeffizienz, Effizienzboni. Unternehmen, die viel Strom brauchen und Effizienzziele erreichen, sollen sich von der Bezahlung des Zuschlags für die kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) befreien lassen können.
- Mobilität: Sparpotenzial Energieverbrauch 4 TWh bis 2020 und 11 TWh bis 2035 => besser vernetzte Angebote, neue Technologien, z. B. Umstellung der Strassen- und Tunnelbeleuchtung auf LED, Produktion von Energie bei Verkehrsinfrastrukturen.
Erneuerbare Energien
Die Stromproduktion aus erneuerbaren Energien soll bis 2020 um mindestens 4 TWh und bis 2035 um 13 TWh erhöht werden. Das bestehende Fördersystem der Kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV) soll so angepasst werden, dass grössere Anlagen vorrangig gefördert werden können. Zudem soll der Zeitraum für KEV-Vergütungen gekürzt werden. Für Kleinanlagen privater Investoren (v.a. Photovoltaik und Biomasse) will der Bundesrat das Fördermodell grundsätzlich überdenken. Das UVEK prüft neue Modelle wie die Gewährung einmaliger Investitionshilfen oder Net Metering. Beim Net Metering verbraucht der Betreiber den Strom aus der eigenen Anlage zunächst selbst und speist nur allfällige Überschüsse netto („net") ins Stromnetz ein.
Zur Beschleunigung der Bewilligungsverfahren wird eine Vereinheitlichung der kantonalen Vorschriften angestrebt. Die Verfahren für die Richt- und Nutzungsplanung sowie zur Umweltverträglichkeitsprüfung sollen parallel abgewickelt und vereinfacht werden. Zur Finanzierung steht die Erhöhung des KEV-Zuschlags und die Ausweitung des Förderzwecks im Vordergrund. Zudem sollen die Fördermassnahmen zugunsten der Geothermie ausgebaut werden (zinslose Darlehen, Aufstockung Risikodeckung durch Bund, Pilot- und Demonstrationsanlagen).
Fossile Kraftwerke
- Gaskombikraftwerke (GuD): Der Bundesrat hält auch mit der Energiestrategie 2050 an seinen klimapolitischen Zielen fest. Das bedeutet, dass Betreiber künftiger GuD die CO2-Emissionen vollständig kompensieren müssen. Falls die Abklärungen des UVEK ergeben, dass für die Netzstabilität GuD notwendig sind, wäre eine höhere Flexibilität bei den Anteilen der CO2-Kompensationen im In- und Ausland anzustreben. Der Bundesrat will die laufenden Verhandlungen an das europäische Emissionshandelssystem (ETS) weiterführen, um den Schweizer GuD-Betreibern vergleichbare Bedingungen wie ihren europäischen Konkurrenten zu gewährleisten.
- Wärme-Kraft-Kopplungsanlagen (WKK-Anlagen): Bis 2035 sollen dezentrale WKK-Anlagen bis zu 7 TWh Strom erzeugen. Während GuD das ganze Jahr hindurch Strom liefern und zur Netzstabilität beitragen, können WKK-Anlagen insbesondere im Winter, wenn die Stromproduktion aus Sonne und Wind reduziert ist, Bandenergie produzieren und gleichzeitig wertvolle Heizwärme liefern. Gefördert werden sollen nur Anlagen, die bestimmte Vorgaben zu Wirkungsgrad, Wärmenutzung, Absatz elektrischer Energie und zulässigen CO2-Emissionen pro kWh erfüllen. Die Vorgaben sind noch zu definieren. WKK-Anlagen sollen künftig kostendeckend betrieben werden können, indem höhere, zeitlich abgestufte Rückliefertarife vorgeschrieben werden. Ausserdem sollen Vorgaben für die CO2-Kompensation festgelegt werden.
Netze
Die Hochspannungs- und Verteilnetze müssen erneuert und ausgebaut werden. Gleichzeitig soll eine Aufwertung in Richtung Smart Grids erfolgen, um die zunehmende dezentrale Stromeinspeisung aus erneuerbaren Energien zu steuern. Smart Grids - „intelligente Netze" - ermöglichen die direkte Interaktion zwischen Verbrauchern, Netz und Stromproduktion. Die Schweiz soll weiterhin eng an das europäische Netz angebunden sein, weil dies gegenseitig eine hohe Versorgungssicherheit garantiert. Der Bundesrat will zu diesem Zweck eine nationale Strategie Energienetze definieren. Dazu gehören auch Massnahmen zur Beschleunigung der Bewilligungsverfahren. Weiter sind Fragen zu den anrechenbaren Kosten des Netzaus- und Umbaus sowie der intelligenten Stromzähler (Smartmeter) zu klären, um Investitionssicherheit zu schaffen.
Energieforschung, Pilot- und Demonstrationsprojekte, Leuchtturmprojekte
Die Energieforschung soll mittel- und langfristig zu einer sicheren, nachhaltigen Energieversorgung und zur Stärkung des Technologiestandorts Schweiz beitragen. Der Bundesrat will dem Parlament nächstes Jahr den Aktionsplan „Koordinierte Energieforschung Schweiz" für Forschung und Entwicklung sowie Pilot- und Demonstrationsanlagen in einer separaten Botschaft unter der Federführung des EDI unterbreiten. Zudem will er ein Programm für Leuchtturmprojekte einrichten. In Ausschreibungen sollen national ausstrahlende Projekte von Unternehmen, Kantonen, Gemeinden und Forschung ausgewählt werden, die den Umbau des Energiesystems sichtbar und erlebbar machen.
Bund
Der Bundesrat will, dass die Bundesverwaltung, der ETH-Bereich und bundesnahe Unternehmen mit gutem Beispiel voran gehen und bis 2020 ihren Energieverbrauch um 25% reduzieren (Basisjahr 2006). Dazu sollen entsprechende Leistungsaufträge definiert werden.
EnergieSchweiz
Das Programm EnergieSchweiz fördert und verstärkt die Umsetzung der vom Bundesrat definierten Massnahmen mit innovativen Projekten, Partnerschaften, Beratungsinitiativen und weiteren Aktivitäten. EnergieSchweiz soll zu diesem Zweck ausgebaut und verstärkt werden.
Finanzierung der Energiestrategie
Um den Umbau des Energiesystems zu finanzieren sind Bund und Kantone, Städte und Gemeinden, Energiewirtschaft, Dienstleistungsunternehmen und Industrie sowie die Bevölkerung gleichermassen gefordert. Aufgabe des Bundes ist es, die Rahmenbedingungen zu schaffen, damit Investitionen in den Umbau des Energiesystems getätigt werden (Investitionssicherheit, Investitionsanreize) und der Energieverbrauch gesenkt sowie verstärkt erneuerbare Energien genutzt werden. Das UVEK wird den Bundesrat im Frühling 2012 im Detail über die Kosten für die Umsetzung der Energiestrategie 2050 und über die Finanzierungsmöglichkeiten informieren.
KASTEN
Gesamtenergieendverbrauch Schweiz 2010
911‘550 TJ (Terajoule) = 253 Milliarden kWh = 253 TWh (Terawattstunden)
Stromendverbrauch Schweiz 2010
59,8 Milliarden kWh = 59,8 TWh
Adresse für Rückfragen
Marianne Zünd, Leiterin Kommunikation BFE, 031 322 56 75 / 079 763 86 11
Herausgeber
Der Bundesrat
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Generalsekretariat UVEK
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Bundesamt für Energie
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