Schweizweit einheitliche Standortkriterien für Windenergieanlagen

Bern, 25.03.2010 - Die kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) für Strom aus erneuerbaren Energien hat in der Schweiz einen Windenergie-Boom ausgelöst. Über 100 Anlagen sind in der Planung bereits weit fortgeschritten und sollen in den nächsten 5 Jahren ans Netz gehen. Die raumplanerischen Bearbeitung und die Bewilligungen für diese Windenergieanlagen erfolgen auf Kantons- und Gemeindeebene. Die heute von den drei Bundesämtern für Energie, Raumentwicklung und Umwelt publizierten „Empfehlungen zur Planung von Windenergieanlagen“ sollen Kantone und Gemeinden bei dieser Aufgabe unterstützen. Konkret sollen sie eine national einheitliche Anwendung der Planungsinstrumente und Standortkriterien ermöglichen, zu einer überkantonalen Planung geeigneter Standorte beitragen und als Entscheidhilfe bei Zielkonflikten zwischen Schutz- und Nutzungsinteressen dienen.

Gemäss Energiegesetz muss die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien in der Schweiz bis 2030 um mindestens 5,4 Milliarden Kilowattstunden (kWh) erhöht werden. Obwohl das Windenergiepotenzial in der Schweiz im Vergleich zu anderen Ländern in Europa relativ bescheiden ist und sich auf wenige Regionen konzentriert (namentlich Jura, Alpen und Voralpen), soll die Windenergie bis 2030 eine Stromproduktion von 600 Millionen kWh pro Jahr erreichen (entspricht dem Strombedarf von 150'000 Haushalten) und damit ein Beitrag von über 10% an dieses Ziel leisten.

Heute ist in der Schweiz erst eine Windenergie-Leistung von insgesamt 17,6 Megawatt (MW) installiert mit einer Produktionserwartung von jährlich rund 27 Millionen kWh. Dazu kommen über 100 Windenergieanlagen, die in der Planung und Projektierung bereits weit fortgeschritten sind und ab 2015 zusammen rund 400 Millionen kWh Strom produzieren könnten.

Windenergie-Boom dank kostendeckender Einspeisevergütung

Das wichtigste Instrument zur Erreichung des im Energiegesetz festgelegten Ziels ist die kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) für Strom aus erneuerbaren Energien. Seit dem 1. Januar 2009 wird dafür auf jede in der Schweiz verbrauchte Kilowattstunde ein Zuschlag von maximal 0,6 Rappen erhoben (derzeit 0,45 Rp./kWh). Der Ansturm auf dieses Förderinstrument war so gross, dass seit dem 1. Februar 2009 sämtliche Neuanmeldungen von Stromproduktionsanlagen auf eine Warteliste gesetzt werden müssen. Das Parlament berät derzeit eine Erhöhung des Zuschlags, um eine Deblockierung des KEV-Systems zu ermöglichen. Für die KEV angemeldet sind derzeit über 400 Windenergieprojekte mit einer Leistung von rund 750 MW. Viele dieser Projekte befinden sich allerdings noch in einem sehr frühen Projektierungsstadium. Ihre Realisierungschancen sind deshalb nur schwer abschätzbar.

Empfehlungen zuhanden von Kantonen und Gemeinden

Im Jahr 2004 hatten die drei Bundesämter Bundesamt für Energie (BFE), Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) und Bundesamt für Umwelt (BAFU) im „Konzept Windenergie Schweiz" erstmals Aussagen zum Potenzial der Windenergie in der Schweiz sowie zu den möglichen Standorten gemacht und gemeinsame Kriterien von Bund, Kantonen, Energiewirtschaft und Umweltorganisationen vorgeschlagen. Seither hat sich das Windenergieumfeld in der Schweiz stark verändert. Einerseits ist die technische Entwicklung fortgeschritten, so dass heute auch weitere Standorte gut erschlossen werden können. Durch die KEV haben sich zudem die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für die Windenergienutzung verändert.

Da die für den Bau Windenergieanlagen nötigen Bewilligungen nicht auf Bundesebene sondern auf Kantons- und Gemeindeebene erteilt werden, richten sich die Empfehlungen in erster Linie an die zuständigen kantonalen und kommunalen Fachstellen. Sie enthalten aber auch wichtige Hinweise für Investoren und Planer.

Die Empfehlungen sollen als Arbeitsgrundlage zur Beurteilung und raumplanerischen Bearbeitung von Windenergieprojekten dienen. In der dicht besiedelten Schweiz führt die Planung neuer Infrastrukturen jeweils rasch zu Konflikten zwischen Schutz- und Nutzungsinteressen. Die Empfehlungen sollen deshalb auch als Entscheidhilfe bei solchen Zielkonflikten dienen und zu einer schweizweit möglichst einheitlichen Anwendung der Kriterien für die Standortwahl beitragen. Wo erforderlich sollen sie zudem eine grossräumige, überkantonale Planung und Bezeichnung geeigneter Standorte ermöglichen.

Die Empfehlungen behandeln in erster Linie grosse, raumwirksame Windenergieanlagen ab 30 Metern Gesamthöhe, enthalten aber auch Hinweise für die Planung von kleinen Windenergieanlagen. Folgende Themen werden behandelt:

Planung und Projektierung von Windenergieanlagen: Abläufe, Standortkriterien, Umweltverträglichkeitsprüfungen, Planungs- und Raumplanungsinstrumente.

Grundlagen: Anwendung von Standortkriterien, Lärmimmissionen, Auswirkungen auf: Gesellschaft, Landschaft, Kulturgüter, Fauna, Lebensräume, Wald und Waldweiden, Grundwasser

Windenergie in der kantonalen Richtplanung: Strategische Ziele, Ausschluss- und Vorbehaltsgebiete, potenzielle Standorte, interkantonale Koordination.


Adresse für Rückfragen

Markus Geissmann, Leiter Bereich Windenergie BFE, 031 322 56 10
Lena Poschet, Sektion Planung ARE, 031 325 57 53
Mediendienst BAFU, 031 322 90 00



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