Freileitung oder Erdverlegung: UVEK schickt Beurteilungsschema in Anhörung

Bern, 02.04.2009 - Die Frage, in welchen Fällen Hochspannungsleitungen in den Boden verlegt werden sollen, führt immer öfter zu Verzögerungen beim notwendigen Ausbau des Stromübertragungsnetzes. Abhilfe schaffen soll ein neues Beurteilungsschema. Es soll für konkrete Leitungsprojekte einen Vergleich zwischen Freileitungs- und Kabelvarianten ermöglichen und so eine objektive Entscheidgrundlage liefern. Das Schema, das von einer Arbeitsgruppe im Auftrag des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) entwickelt wurde, wird nun den Kantonen und interessierten Organisationen bis zum 30. Juni 2009 zur Anhörung unterbreitet. Gleichzeitig wird es an konkreten Leitungsbauprojekten auf seine Praxistauglichkeit getestet.

Nach der schweren Panne im Bahnstromnetz der SBB vom 22. Juni 2005 hatte das UVEK die Arbeitsgruppe Leitungen und Versorgungssicherheit (AG LVS) eingesetzt. Ihr Auftrag war, die für die Versorgungssicherheit der Schweiz strategisch wichtigen Übertragungsleitungen zu bezeichnen. Am 6. März 2009 hat der Bundesrat das von der AG LVS definierte strategische Netz für die allgemeine Stromversorgung und die Bahnstromversorgung sowie die dafür bis 2015 zu realisierenden Leitungsbauprojekte im Sachplan Übertragungsleitungen (SÜL) festgelegt (siehe Medienmitteilung vom 6. März 2009).

Im Rahmen ihres Auftrags stellte die Arbeitsgruppe fest, dass die Frage der Verkabelung von Hochspannungsleitungen zunehmend an Bedeutung gewinnt und immer öfter zu Verzögerungen bei den noch zu realisierenden Leitungsbauprojekten führt. Eine Untergruppe der AG LVS wurde deshalb beauftragt, eine Vollzugshilfe zu erarbeiten, die einen objektiven Vergleich zwischen Freileitungs- und Kabelvarianten ermöglichen soll. Im Mai 2008 hat der Bundesrat in seiner Antwort auf die Motion Fournier (08.3138, Hochspannungsleitungen) auf die laufenden Arbeiten an dieser Vollzugshilfe hingewiesen und eine Anhörung im ersten Quartal 2009 angekündigt. Der Entwurf  des "Prüfungs- und Beurteilungsschemas Kabel - Freileitung auf der 220/380 kV-Ebene" liegt nun vor und wird den Kantonen und den interessierten Organisationen bis zum 30. Juni 2009 zur Anhörung unterbreitet.

Punkte für Umwelt, Versorgungssicherheit und kommunale Interessen

Der Entwurf dieses Beurteilungsschemas wurde zusammen mit Vertretern der Nutz- und der Schutzinteressen erarbeitet. Unter Abwägung der Gesamtinteressen ermöglicht das Schema  für konkrete Leitungsprojekte den Vergleich zwischen Freileitungs- und Kabelvarianten. Die Bewertung erfolgt anhand von Punkten, die für verschiedene Kriterien in den Interessensfeldern Umwelt (z.B. Beeinträchtigung von Landschaftsbild und Boden, nicht ionisierende Strahlung, Tierschutz, etc.), Versorgungssicherheit (Verfahrensdauer, Bauzeit, etc.) und kommunale Interessen (Ortsbildschutz, Landentwertung, etc.) vergeben werden. Diese Punkte werden dann den Kosten der Freileitungs- und Kabelvarianten gegenübergestellt. Damit wird eine Gesamtabwägung möglich, die für die Entscheidbehörden eine wichtige Grundlage im Hinblick auf die Bewilligung einer konkreten Frei- oder Kabelleitung darstellt.

Weiteres Vorgehen

Das Bundesgericht hat bei seinen bisherigen Entscheidungen zu einzelnen Leitungsprojekten immer wieder betont, dass der Entscheid für oder gegen die Erdverlegung aufgrund einer Interessensabwägung im Einzelfall gefällt werden muss und nicht verallgemeinert werden kann. Das neue Beurteilungsschema ermöglicht diese Abwägung und gewährleistet gleichzeitig, dass Leitungsprojekte jeweils nach den gleichen Kriterien bewertet werden. Es ist damit ein Arbeitsinstrument, dank dem Bewilligungsverfahren schneller und sachlich korrekt durchgeführt werden können.

Ob sich das Schema in der Praxis bewährt, soll nun möglichst rasch geprüft werden. Dazu soll es in den nächsten zwei Jahren zur Beurteilung von mindestens drei konkreten Leitungsprojekten eingesetzt werden. Die Ergebnisse aus der Anhörung können bereits im Rahmen dieser Testphase einfliessen. Nach Abschluss der Testphase werden die Erkenntnisse analysiert und das Schema gegebenenfalls weiter überarbeitet (z.B. die Gewichtung einzelner Kriterien angepasst).

Danach soll das Schema in Form einer Weisung in den Plangenehmigungsverfahren zur Anwendung kommen. Längerfristig ist vorgesehen, das Beurteilungsschema in den neuen "Sachplan Energienetze" als Vollzugshilfe für die Beurteilung von Leitungsprojekten zu integrieren.


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