Stopp für die Einspeisevergütung für grünen Strom
Bern, 02.02.2009 - Der Fördertopf für grünen Strom ist ausgeschöpft. Seit Mai 2008 sind so viele Anmeldungen für die kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) eingegangen, dass der Gesamt-Kostendeckel der KEV erreicht ist. Ab 1. Februar 2009 werden deshalb sämtliche Neuanmeldungen von Stromproduktionsanlagen aus Wasserkraft (bis 10 Megawatt), Photovoltaik, Windenergie, Geothermie, Biomasse sowie Abfällen aus Biomasse auf eine Warteliste gesetzt.
Bereits Ende 2008 zeichnete sich ab, dass die Flut der Anmeldungen für die kostendeckende Einspeisevergütung sehr bald zur Ausschöpfung der gesetzlich festgelegten KEV-Gesamtsumme führen würde (siehe BFE-Medienmitteilung vom 28. November 2008). Schon am ersten Anmeldetag war das Jahres-Zubaukontingent 2008 für neue Photovoltaik-Anlagen ausgeschöpft. Das Bundesamt für Energie BFE verfügte deshalb einen Bescheidstopp für die Photovoltaik, so dass die nationale Netzgesellschaft swissgrid ag, die im Auftrag des Bundesamtes für Energie (BFE) das Anmelde- und Bescheidverfahren durchführt, ab diesem Zeitpunkt über 3'000 angemeldete Photovoltaik-Anlagen auf eine Warteliste setzen musste.
Das vom BFE festgelegte Jahres-Zubaukontingent 2009 für Photovoltaik-Anlagen in der Höhe von 5 Megawatt (MW) ist ebenfalls bereits ausgeschöpft. Von diesem Kontingent haben die ersten 7 Anlagen auf der Warteliste mit einer Leistung von 1000 kW bis 500 kW profitiert. Die Warteliste ist nach den Vorgaben der Energieverordnung sortiert, das heisst nach Datum des Poststempels und bei gleichem Poststempel nach absteigender Leistung der Anlage.
Als Sofortmassnahme führte das BFE im November 2008 die Möglichkeit der Überbuchung der Technologie-Teildeckel (Überverpflichtungen) ein. Dadurch sollte verhindert werden, dass so genannte "Platzhalterprojekte", dazu gehören mehrfach angemeldete Anlagen oder Grossanlagen (z.B. Windparks), die aus Gründen des Umweltschutzes und der Raumplanung voraussichtlich nicht im vorgegebenen Zeitrahmen realisiert werden, die Mittel der Einspeisevergütung unnötig blockieren. Bei Windenergie wurde die Überbuchung auf +45%, bei Biomasse auf +12% und bei Wasserkraft auf +7% festgelegt. Durch diese Massnahme konnten insgesamt rund 20% mehr Anmeldungen berücksichtigt werden.
Trotz dieser Massnahme ist der im Energiegesetz durch das Parlament festgelegte Gesamtdeckel über alle Technologien aufgrund der grossen Zahl von Anmeldungen inzwischen erreicht worden. Das BFE verfügt deshalb ab dem 1. Februar 2009 einen Bescheidstopp für alle Technologien. Konkret bedeutet dies, dass die swissgrid ag sämtliche Neuanmeldungen von Anlagen aller Technologien mit Datum des Poststempels ab 1. Februar 2009 auf eine Warteliste setzt.
Angesichts des drohenden Risikos eines baldigen Systemstillstands, hat Bundesrat Moritz Leuenberger das BFE bereits im November 2008 beauftragt, bis Mitte 2009 konkrete Lösungsvorschläge zu erarbeiten. Der weitere Ausbau der grünen Stromproduktion in der Schweiz auf Basis des heutigen KEV-Fördersystems nicht mehr möglich. Nur durch eine Anpassung der gesetzlichen Grundlagen kann das wirtschaftliche Potenzial des erneuerbaren Stroms weiter ausgeschöpft werden. Im Vordergrund steht dabei, die Kostenlimite der KEV (Gesamtdeckel) anzuheben oder ganz aufzuheben. Eine weitere Möglichkeit ist die beschleunigte Einführung von verpflichtenden Produktionsquoten aus erneuerbaren Energien für die einzelnen Energieversorgungsunternehmen.
Adresse für Rückfragen
Michael Kaufmann, Vizedirektor BFE, 031 322 56 02
Regula Petersen, Fachexpertin Kostendeckende Einspeisevergütung BFE, 031 322 56 54
Herausgeber
Bundesamt für Energie
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