Ad hoc Arbeitsgruppe Schweiz-EU prüft Verstärkung der Zusammenarbeit im grenzüberschreitenden Stromhandel

Bern, 12.12.2003 - Der Gemischte Ausschuss zum Freihandelsabkommen Schweiz-EG hat sich an seiner Sitzung vom 11. Dezember 2003 darauf geeinigt, eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und der EU zur Erhöhung der Versorgungssicherheit zu prüfen. Eine gemeinsame ad hoc Arbeitsgruppe auf Behördenebene soll die bestehenden Probleme analysieren und in exploratorischen Gesprächen gemeinsame Lösungen vorbereiten. In einem späteren Schritt soll über die Form der Zusammenarbeit und die Umsetzung in der Schweiz entschieden werden.

Der grenzüberschreitende Stromhandel kann die Versorgungssicherheit einzelner Länder stark beeinträchtigen, wie die Verkettung der Ereignisse im Zusammenhang mit
dem Stromausfall vom 28. September 2003 aufgezeigt hat. Der Gemischte Ausschuss
zum Freihandelsabkommen Schweiz-EG möchte deshalb prüfen, wie die Zusammenarbeit zur Verbesserung der Versorgungssicherheit im Interesse der Schweiz und der EU
verstärkt werden kann. Zu diesem Zweck hat der Ausschuss in seiner Sitzung vom 11.
Dezember 2003 beschlossen, eine gemeinsame ad hoc Arbeitsgruppe auf Behördenebene einzusetzen. Diese hat den Auftrag, die aufgrund der unterschiedlichen Regulierungen bestehenden Probleme zu analysieren und in exploratorischen Gesprächen mögliche Lösungen vorzubereiten. Über die genaue Ausgestaltung der Zusammenarbeit und die Umsetzungsmassnahmen in der Schweiz soll zu einem späteren Zeitpunkt entschieden werden.

Verbindlich vorgeschriebene Betriebs- und Sicherheitsstandards, wie sie in der EG-Verordnung 1228/2003 über die Netzzugangsbedingungen für den grenzüberschreitenden Stromhandel vom 26. Juni 2003 festgelegt sind, bilden wichtige Voraussetzungen für die Gewährleistung der Versorgungssicherheit und sind für die Schweiz als ausgesprochenes Stromtransitland von grosser Bedeutung. Als Massnahme aus den Ereignissen vom September schlägt das UVEK vor, dass die Schweiz die wichtigsten Bestimmungen dieser Verordnung umsetzen soll, mit dem Ziel, den grenzüberschreitenden Stromhandel zu verbessern und den Stromtransit durch die Schweiz sicher und geordnet abzuwickeln. Dies impliziert in keiner Weise eine Marktöffnung in der Schweiz. Geprüft werden soll jedoch die Gründung einer schweizerischen Netzgesellschaft, wodurch die Trennung zwischen kommerziellen Interessen und dem Betrieb des Übertragungsnetzes herbeigeführt werden kann, sowie die Einsetzung einer Regulierungsbehörde für das Aussenverhältnis.


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