Sanktionsberechnung Personenwagen

Die individuelle Zielvorgabe wird auf Basis des Zielwerts von 118 g CO2/km unter Berücksichtigung des Leergewichts berechnet. Die für das Jahr 2024 massgebenden Berechnungsparameter können den FAQ entnommen werden.

Sanktionsberechnung für Grossimporteure

Überschreiten die durchschnittlichen CO2-Emissionen der neu zugelassenen Personenwagenflotte eines Grossimporteurs die individuelle Zielvorgabe, ist eine Sanktion zu entrichten. Grossimporteure sowie Emissionsgemeinschaften folgen für die Sanktionsberechnung dem Berechnungsbeispiel (siehe «Dokumente»). Für Grossimporteure steht kein automatisiertes Berechnungstool zur Verfügung.

Sanktionsberechnung für Kleinimporteure

Bei Kleinimporteuren werden die Überschreitung der Zielvorgabe und die Sanktion für jeden Personenwagen einzeln berechnet. Die Höhe einer allfälligen Sanktion hängt dabei nicht allein vom CO2-Ausstoss, sondern auch vom Leergewicht des neu zugelassenen Fahrzeugs ab. Somit können auch Fahrzeuge mit einem CO2-Ausstoss von weniger als 118 g/km sanktionspflichtig sein. Auskunft über die Höhe einer allfälligen Sanktion gibt das Berechnungstool.

Kompensation von Sanktionen für Kleinimporteure

Kleinimporteure von Personenwagen müssen eine allfällige CO2-Sanktion vor der Fahrzeugzulassung entrichten. Für Fahrzeuge, welche die Zielvorgabe überschreiten, wird eine Sanktion fällig. Unterschreitet ein Fahrzeug die Zielvorgabe, fällt keine Sanktion an. Es wird in diesem Fall jedoch auch kein Bonus ausbezahlt.Kleinimporteure haben jedoch die Möglichkeit, ihre Fahrzeuge einem Grossimporteur abzutreten. Dadurch reduziert sich möglicherweise die Sanktion für ein emissionsstarkes Fahrzeug, bzw. ein Bonus auf ein effizientes Fahrzeug wird ausbezahlt.

Diese Bedingungen sind eine privatrechtliche Vereinbarung zwischen dem abtretenden und dem übernehmenden Importeur. Die Abtretung muss vor der ersten Inverkehrssetzung in der Schweiz dem BFE gemeldet werden.

Dokumente

Sanktionsberechnung

Formulare und Merkblätter

Broschüren und Berichte

Letzte Änderung 01.01.2024

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https://www.bfe.admin.ch/content/bfe/de/home/effizienz/mobilitaet/co2-emissionsvorschriften-fuer-neue-personen-und-lieferwagen/personenwagen/sanktionsberechnung-pw.html