FAQ - CO2-Emissionsvorschriften für Lieferwagen und leichte Sattelschlepper

TEST-VERSION - FAQ Abraxas

Wie wird die CO2-Zielvorgabe für Kleinimporteure berechnet?

Die Zielvorgabe für Kleinimporteure wird anhand der folgenden Formel für jedes Fahrzeug einzeln berechnet:
Zulässige spezifische Emission = 186 + a × (Leergewicht – Mt-2) g CO2/km.

wobei

186: Zielwert in Gramm CO2/km
   
a: 0,096, Steigung der Zielwertgeraden
   
Mt-2: durchschnittliches Leergewicht der in der Schweiz im vorletzten Kalenderjahr vor dem Referenzjahr erstmals in Verkehr gesetzten LNF in kg.
   
  Für das Jahr 2024 gilt das durchschnittliche Leergewicht aus dem Jahr 2022, welches 2’117 kg betrug.


Eine Sanktion wird dann fällig, wenn die massgebenden CO2-Emissionen eines Fahrzeugs über der individuellen Zielvorgabe liegen.


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Letzte Änderung 02.12.2020

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