FAQ - CO2-Emissionsvorschriften für Lieferwagen und leichte Sattelschlepper

TEST-VERSION - FAQ Abraxas

Welches Datum ist bei der Sanktionsberechnung massgebend? Was ist das Referenzjahr?

Grossimporteur

Für die Sanktionsberechnung ist das Datum der Zulassung massgebendWird ein Fahrzeug zwischen dem 1. Januar und dem 31. Dezember eines Jahres (Referenzjahr) erstmals in der Schweiz zugelassen, so wird es bei der Berechnung für ebendieses Jahr berücksichtigt.

Kleinimporteur

Bei Kleinimporteuren ist das Datum der Rechnungsstellung vom Bundesamt für Strassen ausschlaggebend für die Sanktionsberechnung.


Fachkontakt
Letzte Änderung 02.12.2020

Zum Seitenanfang

https://www.bfe.admin.ch/content/bfe/de/home/effizienz/mobilitaet/co2-emissionsvorschriften-fuer-neue-personen-und-lieferwagen/lieferwagen-und-leichte-sattelschlepper/faq.exturl.html/aHR0cDovL3d3dy5iZmUtYW53LmFkbWluLmNoL2JmZV9mYXEvcG/hwL2ZhcS5waHA_c3ByYWNoZT1kZSZmYXFfaWQ9NTAz.html