TEST-VERSION - FAQ Abraxas
Welches Datum ist bei der Sanktionsberechnung massgebend? Was ist das Referenzjahr?
Grossimporteur
Für die Sanktionsberechnung ist das Datum der Zulassung massgebendWird ein Fahrzeug zwischen dem 1. Januar und dem 31. Dezember eines Jahres (Referenzjahr) erstmals in der Schweiz zugelassen, so wird es bei der Berechnung für ebendieses Jahr berücksichtigt.
Kleinimporteur
Bei Kleinimporteuren ist das Datum der Rechnungsstellung vom Bundesamt für Strassen ausschlaggebend für die Sanktionsberechnung.
Letzte Änderung 02.12.2020