FAQ - CO2-Emissionsvorschriften für Lieferwagen und leichte Sattelschlepper

TEST-VERSION - FAQ Abraxas

Welches sind die massgebenden Daten für CO2 und Leergewicht?

Bei Grossimporteuren werden die massgebenden CO2-Emissionen als Flottendurchschnitt berechnet, bei Kleinimporteuren gilt der Wert des einzelnen Fahrzeugs.

Die massgebenden CO2-Emissionen sind die kombinierten CO2-Emissionen gemäss WLTP-Messverfahren, welche in der Typengenehmigung eingetragen sind. Importeure können die massgebenden CO2-Emissionen aber auch mittels Certificate of Conformity (CoC) nachweisen. In diesem Fall hat der Importeur den Nachweis der CO2-Emissionen sowie allfälliger Verminderungen von CO2-Emissionen mittels Certificate of Conformity (CoC) zu erbringen.

Bei Fahrzeugen, welche mittels elektronischer EG-Übereinstimmungsbescheinigung (e-CoC) zugelassen werden, sind ausschliesslich die Daten aus dem e-COC für die Berechnung massgebend. Weitere anerkannte CO2-Emissionsnachweise sind in der «Richtlinie für Grossimporteure -> Dokumente -> Brancheninformation» aufgeführt. Die Richtlinie informiert insbesondere auch über die Handhabung mehrstufiger Fahrzeuge.

In den folgenden Fällen werden die massgebenden CO2-Emissionen zusätzlich reduziert:

  • Erdgasfahrzeuge (-20%; für den anrechenbaren biogenen Gasanteil)
  • Innovative Technologien (von der EU anerkannte Ökoinnovationen)

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Letzte Änderung 02.12.2020

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