Anforderungen für Raum- und Kombiheizgeräte

Raum- und Kombiheizgeräte - Bild 1

Die Energieetikette für Raum- und Kombiheizgeräte von höchstens 70 kW bietet Informationen zur Energieeffizienz, Wärmenennleistung und zum Schallleistungspegel der damit deklarierten Geräte.

Es gelten Mindestanforderungen für Raum- und Kombiheizgeräte von höchstens 400 kW.

Die Energieeffizienz von Raum- und Kombiheizgeräte wird massgeblich durch eine fachgerechte Installation, Inbetriebnahme und Wartung beeinflusst.

Neu sollen elektrische Raum- und Kombiheizgeräte mit Heizkessel vom Schweizer Markt verschwinden. Der Bundesrat hat für diese Geräte strengere Mindestanforderungen als die EU beschlossen und somit verboten. Die neuen Anforderungen gelten per 1. Januar 2024.

Dokumente

Vollzugshilfe für die Umsetzung der Vorschriften über Anlagen und Geräte nach der Energieeffizienzverordnung (EnEV)

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Letzte Änderung 24.01.2023

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