Die Energieetikette für Lampen

Lampen und Leuchten - Bild 1

Rund 10 Prozent des schweizerischen Stromverbrauchs entfallen auf die Beleuchtung. Seit 2012 gelten Mindestanforderungen an die Energieeffizienz von Leuchtmitteln und Betriebsgeräten. Im Zuge der schrittweisen Verschärfung dieser Mindestanforderungen sind heute fast alle Glüh-, Halogen- und Sparlampen vom Markt verschwunden.

Seit dem 1. September 2021 müssen Lichtquellen mit der neuen Energieetikette deklariert werden. Die Etikette zeigt neben der Energieeffizienzklasse auch den Stromverbrauch pro 1000 Betriebsstunden. Anfangs gibt es noch kaum Produkte mit einer A-Klasse-Einstufung. Diese «leere» Klasse lässt entsprechend Entwicklungsmöglichkeit für künftige Produkte.

Seit 2023 gelten neben den Effizienzanforderungen wichtige neue Anforderungen an Quecksilber in Lampen für die allgemeine Beleuchtung: seit dem 24. Februar 2023 dürfen unter anderem Kompaktleuchtstofflampen nicht mehr in Verkehr gebracht werden, und seit dem 24. August 2023 T8-Leuchtstoffröhren in allen Längen (stabförmige Leuchtstofflampen mit 26 mm Durchmesser) sowie T5-Leuchtstoffröhren (16 mm Durchmesser). Diese Anforderungen hat die Schweiz identisch von der EU übernommen, basierend auf der Richtlinie 2011/65/EU zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten («RoHS»). Zuständig dafür ist das Bundesamt für Umwelt.

Dokumente

Faktenblatt

Vollzugshilfe für die Umsetzung der Vorschriften über Anlagen und Geräte nach der Energieeffizienzverordnung (EnEV)

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Letzte Änderung 22.08.2023

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