Bundesamt für Energie BFE

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Stromversorgung

Der Schweizer Strommarkt ist stark fragmentiert: die Versorgung mit elektrischer Energie wird durch rund 900 Elektrizitätsversorgungsunternehmen (EVU), darunter sieben Verbundunternehmen und rund 80 Produzenten, sichergestellt. Viele gemeindeeigene Werke sind als Querverbundunternehmen auch für die Wasser- und Gasversorgung verantwortlich. In einigen Kantonen und Städten ist ein einziges, vertikal integriertes Unternehmen für die ganze Versorgungskette zuständig, in anderen Kantonen wird die Versorgung von unterschiedlichen Unternehmen wahrgenommen. Am Grundkapital der EVU von ca. 5,6 Milliarden Franken ist die öffentliche Hand zu gut 80%, Privatgesellschaften (inklusive Ausland) zu knapp 20% beteiligt.

Der grenzüberschreitende Stromhandel spielt für die Schweiz wirtschaftlich und versorgungstechnisch eine grosse Rolle. Der Saldo aus dem Stromaussenhandel mit einem Ausfuhrüberschuss von ca. 5 bis 10 TWh ist durch die steigenden Grosshandelspreise auf über eine Milliarde Franken gestiegen.

Der Endverbrauch im Inland betrug 2004 über 56 TWh, wobei je ein Drittel auf die Haushalte, die Industrie und den Dienstleistungssektor entfällt. Der Anteil an Elektrizität am gesamten Energiebedarf machte 2004 rund 23 % aus.

Im Zusammenhang mit der Stromversorgung wird allgemein von "Service Public" gesprochen. Dieser Begriff umfasst sowohl die "Grundversorgung" als auch die "Versorgungssicherheit". Unter Grundversorgung wird insbesondere das Anschlussrecht von Endverbrauchern an das Elektrizitätsnetz zu angemessenen Preisen verstanden. Die Versorgungssicherheit ist dann gewährleistet, wenn jederzeit die gewünschte Menge an Energie mit der erforderlichen Qualität im gesamten Stromnetz zu angemessenen Preisen erhältlich ist.

Das Stromnetz als natürliches Monopol unterliegt keinem direkten Wettbewerb. Bau und Unterhalt orientieren sich an den internationalen Normen und Empfehlungen anerkannter Fachorganisationen. Weil die Sicherheit des Gesamtnetzes von der Sicherheit eines einzelnen Netzabschnittes abhängt, müssen technische und betriebliche Mindestanforderungen für den Netzbetrieb vorhanden sein. Die Netzbetreiber erhalten die zum Bau und Unterhalt eines sicheren und effizienten Netzes notwendigen Kosten durch die Netznutzer vergütet.

Durch die grossräumige Vernetzung mit Höchstspannungsleitungen ergibt sich für alle Netzbetreiber eine erhöhte Sicherheit, weil Reservekapazitäten gemeinsam genutzt werden. Die Voraussetzung dafür ist ein international koordinierter Systembetrieb. Die sieben schweizerischen Übertragungsnetzbetreiber haben bisher die Regeln der Union for the Coordination of Transmission of Electricity (UCTE) als Branchenrichtlinie national umgesetzt und als Koordinationsstelle die Tochtergesellschaft ETRANS gegründet. Neu soll ein von den übrigen Akteuren unabhängiger Übertragungsnetzbetreiber mit einem gesetzlichen Auftrag für den Systembetrieb verantwortlich sein (Swissgrid).

Der Ausbau der erneuerbaren Energien und die Steigerung der Energieeffizienz werden zusehends wichtiger. Insbesondere angesichts der endlichen fossilen Ressourcen, der CO2-Problematik und der hohen Auslandabhängigkeit ist langfristig ein Übergang zu neuen Energiesystemen unausweichlich. Um einen radikalen Wechsel in einigen Jahrzehnten zu vermeiden, ist bereits heute mit der Markteinführung von neuen Technologien, insbesondere auch zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien, zu beginnen.

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Letzte Änderung: 03.03.2009


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