Bundesamt für Energie BFE

Beginn Sprachwahl

Beginn Inhaltsbereich

Beginn Navigator

Ende Navigator



Kostendeckende Einspeisevergütung (KEV)

Am 23. März 2007 hat das Parlament im Zuge der Verabschiedung des Stromversorgungsgesetzes (StromVG) auch das Energiegesetz (EnG) revidiert. Das revidierte Energiegesetz schreibt vor, die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien bis zum Jahr 2030 um mindestens 5400 GWh zu erhöhen. Es enthält dazu ein Paket von Massnahmen zur Förderung der erneuerbaren Energien sowie zur Förderung der Effizienz im Elektrizitätsbereich. Hauptpfeiler ist dabei die kostendeckende Einspeisevergütung für Strom aus erneuerbaren Energien. Jährlich sollen dafür rund 247 Millionen Franken für die Abgeltung der Differenz zwischen der Vergütung und dem Marktpreis zur Verfügung stehen.

Die kostendeckende Vergütung ist für folgende Technologien vorgesehen: Wasserkraft (bis 10 Megawatt MW), Photovoltaik, Windenergie, Geothermie, Biomasse und Abfälle aus Biomasse. Die Vergütungstarife für Elektrizität aus erneuerbaren Energien wurden anhand von Referenzanlagen pro Technologie und Leistungsklasse festgelegt. Die Vergütungsdauer beträgt je nach Technologie 20 bis 25 Jahre. Aufgrund der zu erwartenden technologischen Fortschritte und zunehmender Marktreife der Technologien ist ein Absenkpfad für die Vergütungstarife vorgesehen. Diese Absenkung betrifft jeweils nur die neu angemeldeten Anlagen; sie erhalten über die gesamte Vergütungsdauer einen dann konstant bleibenden Vergütungstarif.

Wer sich für die kostendeckende Einspeisevergütung entscheidet, kann seine Elektrizität nicht gleichzeitig auch als "grünen Strom" am freien Ökostrommarkt verkaufen.

Die Bestimmungen über die kostendeckende Einspeisevergütung sind in der geänderten Energieverordnung (EnV) geregelt und treten am 1. Januar 2009 in Kraft. Von der Einspeisevergütung können Anlagen profitieren, die nach dem 1. Januar 2006 in Betrieb genommen worden sind. Die Anmeldung für solche Anlagen erfolgt bei der nationalen Netzgesellschaft (Swissgrid). Details zum Anmeldeverfahren sind auf der Website von Swissgrid zu finden.

Für häufig gestellte Fragen hat das BFE ein FAQ Dokument erstellt.

Dokumente zum Thema

Grossverbraucher
FAQ
Marktpreis
Richtlinien
Berichte

Weitere Informationen

Medienmitteilung vom 1. Februar 2012 – Kostendeckende Einspeisevergütung: UVEK passt Vergütungssätze per 1. März 2012 an
Medienmitteilung vom 26. September 2011 – Swissgrid gewährt Risikodeckung für Geothermieprojekt im Rhonetal
Medienmitteilung vom 17. August 2011 – Bundesrat präzisiert Vollzug der kostendeckenden Einspeisevergütung
Medienmitteilung vom 14. Februar 2011 – Kostendeckende Einspeisevergütung: Anhörung zur revidierten Energieverordnung eröffnet
Medienmitteilung vom 10. Dezember 2010 – Kostendeckende Einspeisevergütung: Vergütung für Solarstrom sinkt - "Deckel" steigt
Medienmitteilung vom 3. November 2010 – Mehr Geld für Wasserkraftkantone und für erneuerbaren Strom
Medienmitteilung vom 7. Juli 2010 – Blitzstart für die Kostendeckende Einspeisevergütung
Medienmitteilung vom 7. Juli 2010 – Zuschlag für grünen Strom weiterhin 0,45 Rappen pro Kilowattstunde
Medienmitteilung vom 18. Juni 2010 – Mehr Geld für grünen Strom
Medienmitteilung vom 4. Februar 2010 – Kostendeckende Einspeisevergütung: Vergütung für Solarstrom sinkt
Medienmitteilung vom 24. August 2009 – Zuschlag für grünen Strom weiterhin 0,45 Rappen pro Kilowattstunde
Medienmitteilung vom 2. Februar 2009 – Stopp für die Einspeisevergütung für grünen Strom
Medienmitteilung vom 28. November 2008 – Das neue Fördersystem für grünen Strom stösst an seine Grenzen
Medienmitteilung vom 28. August 2008 – Fördermassnahmen für grünen Strom belasten Konsumenten 2009 mit 0,45 Rappen pro Kilowattstunde
Medienmitteilung vom 18. August 2008 – Hochspannung beim grünen Strom: Wer erhält die Einspeisevergütung?
Medienmitteilung vom 17. April 2008 – Kostendeckende Einspeisevergütung: Wichtige Informationen zum Anmeldeverfahren
Stromversorgungsgesetz und Energiegesetz (inkl. kostendeckende Einspeisevergütung)
Herkunftsnachweis für Elektrizität
Mehrkostenfinanzierung
Anschlussbedingungen für unabhängige Stromproduzenten
Erneuerbare Energien

Links

Energiegesetz vom 26. Juni 1998 (EnG) Dieses Symbol soll Sie darauf hinweisen, dass der Link auf eine externe Seite geleitet wird und Sie sich somit ausserhalb unseres Dienstes befinden und wir keinerlei Gewährleistung für folgende Inhalte geben können.
Energieverordnung vom 7. Dezember 1998 (EnV) (S. 118 - 138) Dieses Symbol soll Sie darauf hinweisen, dass der Link auf eine externe Seite geleitet wird und Sie sich somit ausserhalb unseres Dienstes befinden und wir keinerlei Gewährleistung für folgende Inhalte geben können.
Bundesgesetz vom 23. März 2007 über die Stromversorgung (Stromversorgungsgesetz, StromVG) Dieses Symbol soll Sie darauf hinweisen, dass der Link auf eine externe Seite geleitet wird und Sie sich somit ausserhalb unseres Dienstes befinden und wir keinerlei Gewährleistung für folgende Inhalte geben können.
Stromversorgungsverordnung vom 14. März 2008 (StromVV) und revidierte Energieverordnung Dieses Symbol soll Sie darauf hinweisen, dass der Link auf eine externe Seite geleitet wird und Sie sich somit ausserhalb unseres Dienstes befinden und wir keinerlei Gewährleistung für folgende Inhalte geben können.
Verordnung des UVEK über den Nachweis der Produktionsart und der Herkunft von Elektrizität (Fassung vom 24. November 2006) Dieses Symbol soll Sie darauf hinweisen, dass der Link auf eine externe Seite geleitet wird und Sie sich somit ausserhalb unseres Dienstes befinden und wir keinerlei Gewährleistung für folgende Inhalte geben können.
Eidgenössische Elektrizitätskommission ElCom Dieses Symbol soll Sie darauf hinweisen, dass der Link auf eine externe Seite geleitet wird und Sie sich somit ausserhalb unseres Dienstes befinden und wir keinerlei Gewährleistung für folgende Inhalte geben können.
swissgrid Dieses Symbol soll Sie darauf hinweisen, dass der Link auf eine externe Seite geleitet wird und Sie sich somit ausserhalb unseres Dienstes befinden und wir keinerlei Gewährleistung für folgende Inhalte geben können.
Stiftung KEV Dieses Symbol soll Sie darauf hinweisen, dass der Link auf eine externe Seite geleitet wird und Sie sich somit ausserhalb unseres Dienstes befinden und wir keinerlei Gewährleistung für folgende Inhalte geben können.
Ihre Ansprechperson: Bundesamt für Energie
Letzte Änderung: 01.02.2012


Ende Inhaltsbereich




Bundesamt für Energie BFE
Kontaktformular | Rechtliche Grundlagen
http://www.bfe.admin.ch/themen/00612/02073/index.html?lang=de