Bundesamt für Energie BFE

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Herkunftsnachweis für Elektrizität und Stromkennzeichnung

Seit Ende 2006 ist die UVEK-Verordnung über den Nachweis der Produktionsart und der Herkunft von Elektrizität (Herkunftsnachweis) in Kraft. Die Schweiz hat damit klare rechtliche, diskriminierungsfreie und EU-kompatible Rahmenbedingungen für die Ausstellung von Herkunftsnachweisen für Strom. Diese erleichtern den internationalen Handel mit Strom aus erneuerbaren Energien und stellen sicher, dass der von Endkunden verbrauchte Strom bis zu seinem Ursprung zurückverfolgt werden kann. Damit dienen die Herkunftsnachweise der Elektrizitätswirtschaft als Nachweis für die Stromkennzeichnung: Seit 2006 sind alle Energieversorgungsunternehmen gesetzlich verpflichtet, ihre Endkundinnen und Endkunden über den gelieferten Strommix zu informieren. Die Endverbraucher erhalten mit der Kennzeichnung die Möglichkeit, den an sie gelieferten Strom nach qualitativen Kriterien zu bewerten. Für die Ausstellung der Herkunftsnachweise ist Swissgrid zuständig.

Eine Schlichtungsstelle, das so genannte Lenkungsgremium , nimmt Beschwerden in Zusammenhang mit der Nutzung des schweizerischen Herkunftsnachweissystems im Sinne der UVEK-Verordnung entgegen. Ihre Aufgabe ist es, Streitigkeiten in einem möglichst einfachen und raschen Verfahren aussergerichtlich beizulegen.

Dokumente zum Thema

Vollzugshilfen für Energieversorgungsunternehmen
Berichte zur Stromkennzeichnung
Leitfaden, Berichte und Reglemente zum Herkunftsnachweis

Weitere Informationen

FAQ - Interpretation der Verordnungstexte
FAQ - Fragen zur Kundeninformation
FAQ - Fragen zur Elektrizitätsbuchhaltung
FAQ - Spezialfragen und Sonderthemen
Lenkungsgremium
Medienmitteilungen

Links

arsenal research Dieses Symbol soll Sie darauf hinweisen, dass der Link auf eine externe Seite geleitet wird und Sie sich somit ausserhalb unseres Dienstes befinden und wir keinerlei Gewährleistung für folgende Inhalte geben können.
4CE - electricitylabels Dieses Symbol soll Sie darauf hinweisen, dass der Link auf eine externe Seite geleitet wird und Sie sich somit ausserhalb unseres Dienstes befinden und wir keinerlei Gewährleistung für folgende Inhalte geben können.
Verordnung des UVEK über den Nachweis der Produktionsart und der Herkunft von Elektrizität (Fassung vom 24. November 2006) Dieses Symbol soll Sie darauf hinweisen, dass der Link auf eine externe Seite geleitet wird und Sie sich somit ausserhalb unseres Dienstes befinden und wir keinerlei Gewährleistung für folgende Inhalte geben können.
Revision der Verordnung des UVEK über den Nachweis der Produktionsart und der Herkunft von Elektrizität vom 18. März 2008 Dieses Symbol soll Sie darauf hinweisen, dass der Link auf eine externe Seite geleitet wird und Sie sich somit ausserhalb unseres Dienstes befinden und wir keinerlei Gewährleistung für folgende Inhalte geben können.
Ihre Ansprechperson: Beat Goldstein
Letzte Änderung: 18.05.2012


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