Bundesamt für Energie BFE

Beginn Sprachwahl

Beginn Inhaltsbereich

Beginn Navigator

Ende Navigator



Stromkennzeichnung

Mit der vom Bundesrat eingeführten Vorschrift zur Stromkennzeichnung werden ab 2006 alle Lieferanten von Elektrizität verpflichtet, ihren "Strommix" den Kunden und Kundinnen mitzuteilen. Die Endverbraucher erhalten mit der Kennzeichnung die Möglichkeit, den an sie gelieferten Strom nach qualitativen Kriterien zu bewerten.

Ausgewiesen werden müssen die Anteile der eingesetzten Energieträger sowie die Herkunft (Produktion im In- oder Ausland) der im vergangenen Kalenderjahr an alle Endkunden und
-kundinnen gelieferten Elektrizität. Die Deklaration muss mindestens einmal pro Jahr mit der Stromrechnung (direkt oder als Beilage) erfolgen.

Dokumente zum Thema

Vollzugshilfen für Energieversorgungsunternehmen
Berichte

Weitere Informationen

FAQ - Interpretation der Verordnungstexte
FAQ - Fragen zur Kundeninformation
FAQ - Fragen zur Elektrizitätsbuchhaltung
FAQ - Spezialfragen und Sonderthemen
Medienmitteilung vom 29. Juni 2009 – Ein Fünftel des Stroms aus Schweizer Steckdosen ist unbekannter Herkunft

Links

arsenal research Dieses Symbol soll Sie darauf hinweisen, dass der Link auf eine externe Seite geleitet wird und Sie sich somit ausserhalb unseres Dienstes befinden und wir keinerlei Gewährleistung für folgende Inhalte geben können.
4CE - electricitylabels Dieses Symbol soll Sie darauf hinweisen, dass der Link auf eine externe Seite geleitet wird und Sie sich somit ausserhalb unseres Dienstes befinden und wir keinerlei Gewährleistung für folgende Inhalte geben können.
Ihre Ansprechperson: Christian Schaffner
Letzte Änderung: 08.07.2010


Ende Inhaltsbereich




Bundesamt für Energie BFE
Kontaktformular | Rechtliche Grundlagen
http://www.bfe.admin.ch/themen/00612/00614/index.html?lang=de