Die praktischen Erfahrungen seit Anfang 2009 zeigen, dass die erklärten Ziele der Marktöffnung, nämlich die Schaffung einer wettbewerbsorientierten und sicheren Stromversorgung mit transparenten Preisen bis jetzt nicht erreicht worden sind. Die mangelnde Markttransparenz, das nicht wettbewerbsorientierte Verhalten der Akteure und der weiterhin drohende starke Anstieg der Strompreise, der die internationale Konkurrenzfähigkeit der energieintensiven Unternehmen gefährdet, erfordern eine genaue Analyse der geltenden gesetzlichen Grundlagen. Auf Basis der Analysen soll das UVEK dem Bundesrat bis Anfang 2011 eine Vernehmlassungsvorlage zur Revision des StromVG vorlegen. Das federführende Bundesamt für Energie wird die dafür notwendigen gesetzlichen und fachlichen Grundlagen zusammen mit mitinteressierten Bundesämtern, insbesondere dem Staatssekretariat für Wirtschaft SECO, sowie den betroffenen Kreisen erarbeiten. Ziel ist, die Revision des StromVG zeitgleich mit dem zweiten Marktöffnungsschritt im Jahr 2014 in Kraft zu setzen, wenn auch die Haushalte ihren Stromlieferanten frei wählen können.