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Die Aufgaben der einzelnen Stellen, des Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorats oder der Nationalen Alarmzentrale, sind in der Notfallschutzverordnung geregelt. Das Strahlenschutzgesetz sowie die dazu gehörige Verordnung enthalten weitere Vorschriften über den Notfallschutz. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz führt regelmässig Übungen für die Notfallorganisation durch.
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