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Die Nagra hat die Aufgabe, die erdwissenschaftlichen Grundlagen für die Standortsuche zu erarbeiten und Vorschläge für die Standortwahl vorzulegen. Die Bundesbehörden prüfen jeden Schritt des Auswahlverfahrens. Über den Abschluss aller drei Etappen entscheidet der Bundesrat. Nach Ende des Standortauswahlverfahrens erteilt er zudem die Rahmenbewilligung für geologische Tiefenlager. Dem Parlament wird der Rahmenbewilligungsentscheid des Bundesrats zur Genehmigung vorgelegt. Durch ein Referendum auf nationaler Ebene hat das Stimmvolk das letzte Wort.
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