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Woher stammen die radioaktiven Abfälle? Um was für Mengen geht es? Wie viel Platz muss ein geologisches Tiefenlager aufweisen? Wie viel kostet ein Tiefenlager? Alle diese Fragen werden durch die Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra) im Entsorgungsprogramm beantwortet. Es gibt einen Überblick über den Stand der Entsorgung und die Planungen bis zur Ausserbetriebnahme der Kernanlagen.
Die Nagra muss das Entsorgungsprogramm regelmässig aktualisieren. Es wird von den zuständigen Bundesstellen begutachtet. Danach finden die Auflage und die Anhörung statt. Anschliessend entscheidet der Bundesrat, ob das Entsorgungsprogramm genehmigt wird und erstattet der Bundesversammlung darüber Bericht.
Die Kernenergieverordnung schreibt vor, welche Angaben das Entsorgungsprogramm enthalten muss:
Das erste Entsorgungsprogramm hat die Nagra im Oktober 2008 eingereicht. Von Juni bis September 2012 fanden die Auflage und die Anhörung statt. Die eingegangenen Stellungnahmen werden ausgewertet und zusammengefasst. Das Entsorgungsprogramm 2008, die behördlichen Stellungnahmen und der Ergebnisbericht zur Anhörung werden dem Bundesrat 2013 zur Genehmigung vorgelegt.
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