Bundesamt für Energie BFE

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Entsorgungsprogramm

Bericht

Woher stammen die radioaktiven Abfälle? Um was für Mengen geht es? Wie viel Platz muss ein geologisches Tiefenlager aufweisen? Wie viel kostet ein Tiefenlager? Alle diese Fragen werden durch die Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra) im Entsorgungsprogramm beantwortet. Es gibt einen Überblick über den Stand der Entsorgung und die Planungen bis zur Ausserbetriebnahme der Kernanlagen.

Die Nagra muss das Entsorgungsprogramm regelmässig aktualisieren. Es wird von den zuständigen Bundesstellen begutachtet. Danach finden die Auflage und die Anhörung statt. Anschliessend entscheidet der Bundesrat, ob das Entsorgungsprogramm genehmigt wird und erstattet der Bundesversammlung darüber Bericht.

Die Kernenergieverordnung schreibt vor, welche Angaben das Entsorgungsprogramm enthalten muss:

  • Herkunft, Art und Menge der radioaktiven Abfälle;
  • die benötigten geologischen Tiefenlager einschliesslich ihres Auslegungskonzepts;
  • die Zuteilung der Abfälle zu den geologischen Tiefenlagern;
  • den Realisierungsplan für die Erstellung der geologischen Tiefenlager;
  • die Dauer und die benötigte Kapazität der zentralen und der dezentralen Zwischenlagerung;
  • den Finanzplan für die Entsorgungsarbeiten bis zur Ausserbetriebnahme der Kernanlagen;
  • das Informationskonzept.

Das erste Entsorgungsprogramm hat die Nagra im Oktober 2008 eingereicht. Von Juni bis September 2012 fanden die Auflage und die Anhörung statt. Die eingegangenen Stellungnahmen werden ausgewertet und zusammengefasst. Das Entsorgungsprogramm 2008, die behördlichen Stellungnahmen und der Ergebnisbericht zur Anhörung werden dem Bundesrat 2013 zur Genehmigung vorgelegt.

Dokumente zum Thema

Unterlagen zur Anhörung vom 15. Juni bis 28. September 2012
Faktenblatt: Empfehlungen der Behörden zum Entsorgungsprogramm 2008

Weitere Informationen

Medienmitteilung vom 24. Januar 2013 – Nächstes Entsorgungsprogramm folgt 2016
Medienmitteilung vom 15. Juni 2012 – Anhörung zum Entsorgungsprogramm und den behördlichen Stellungnahmen eröffnet
Ihre Ansprechperson: Monika Jost
Letzte Änderung: 24.01.2013


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