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Im Kernenergiegesetz ist festgehalten, dass im Umgang mit radioaktiven Stoffen möglichst wenig radioaktiver Abfall entstehen darf. Die trotz dieses Verminderungsprinzips entstandenen Abfälle müssen zuerst in eine langfristig stabile Form gebracht werden (Konditionierung) und in geeignete Lagerbehälter (Betoncontainer, Sicherheitsbehälter aus Stahl) verpackt werden. Bis die geologischen Tiefenlager bereit stehen, erfolgt eine Zwischenlagerung.
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