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Das schweizerische Entsorgungskonzept unterscheidet zwei Tiefenlager: eines für schwach- und mittelaktive Abfälle, und eines für hochaktive Abfälle. Für beide Abfallkategorien können auch zwei Tiefenlager am gleichen Standort gebaut werden, sofern dabei Sicherheit und technische Machbarkeit nicht eingeschränkt werden.
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