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Seit fast 40 Jahren nutzt die Schweiz Kernenergie zur Stromproduktion. Dabei fallen radioaktive Abfälle an, vor denen Mensch und Umwelt geschützt werden müssen. Das Kernenergiegesetz schreibt vor, dass radioaktive Abfälle grundsätzlich im Inland und zwar in einem geologischen Tiefenlager entsorgt werden müssen.
| Das Bundesamt für Energie organisiert im Hinblick auf die Anhörung für die Etappe 1 des Auswahlverfahrens für geologische Tiefenlager öffentliche Informationsveranstaltungen in den betroffenen Regionen. Dort informieren wir Sie über die wichtigsten Inhalte und das weitere Vorgehen. Region "Bözberg": Region "Jura-Südfuss": Region "Zürcher Weinland": Region "Nördlich Lägeren": Region "Südranden": Region "Wellenberg": Am 13. Oktober 2010 findet eine Veranstaltung in der Gemeindehalle Altenburg in Jestetten (D) statt. |
Die radioaktiven Abfälle der Schweiz stammen zum grossen Teil aus den fünf Kernkraftwerken, aber auch aus Anwendungen in Medizin, Industrie und Forschung. Wenn die Betriebszeit der bestehenden Kernkraftwerke dereinst abgelaufen ist und die Anlagen abgebrochen werden, muss für rund 100'000 m3 radioaktives Material eine sichere Entsorgung möglich sein. Bis dahin werden die radioaktiven Abfälle in gut gesicherten Hallen an der Erdoberfläche, in so genannten Zwischenlagern, untergebracht. Diese befinden sich bei den Kernkraftwerken und in zwei zentralen Zwischenlagern im Kanton Aargau.
Wer Kernenergie nutzt, muss sich auch um die Entsorgung der radioaktiven Abfälle kümmern. Es ist eine Pflicht gegenüber nachfolgenden Generationen, die Entsorgungsfrage jetzt anzugehen. Radioaktive Abfälle sind eine Tatsache und fallen weiterhin an, unabhängig von der Frage, ob die Schweiz bei der Stromproduktion auch in Zukunft auf die Kernenergie setzt oder nicht.
Die Einlagerung in geologische Gesteinsschichten ist nach heutigem Kenntnisstand die sicherste Lösung, darüber sind sich Expertinnen und Experten weltweit einig. Das Kernenergiegesetz schreibt deshalb das Entsorgungskonzept der geologischen Tiefenlagerung vor.
In der Schweiz sind die Verursacher radioaktiver Abfälle dazu verpflichtet, die technisch-wissenschaftlichen Voraussetzungen für eine sichere Entsorgung zu erarbeiten, die nötigen Lager zu bauen und auch die Kosten dafür zu übernehmen. Für die Abfälle aus der Kernenergie sind die Kraftwerkbetreiber verantwortlich, für die Abfälle aus Medizin, Industrie und Forschung der Bund. 1972 wurde die Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra) gegründet. Sie hat den Auftrag, Lösungen für eine nachhaltige, dem Schutz von Mensch und Umwelt verpflichtete Entsorgung in der Schweiz zu finden und umzusetzen. Seit den 1970er Jahren untersucht die Nagra, welche Gesteinsschichten und Regionen sich in der Schweiz für eine geologische Tiefenlagerung eignen.
Die Standortsuche für geologische Tiefenlager wird in einem Sachplan des Bundes festgeschrieben. Dies ermöglicht eine umfassende Koordination aller raumwirksamen Auswirkungen geologischer Tiefenlager und gewährleistet einen frühzeitigen Einbezug der Kantone, Gemeinden und des benachbarten Auslands. Die Bevölkerung sowie interessierte Organisationen werden umfassend informiert und erhalten ebenfalls Gelegenheit mitzuwirken.
Am 2. April 2008 hat der Bundesrat den Konzeptteil des Sachplans geologische Tiefenlager verabschiedet. Damit hat ein dreistufiges Verfahren begonnen, das innerhalb von zehn Jahren zu Standorten für geologische Tiefenlager führen wird. Der erste Schritt dazu sind die Vorschläge für geeignete geologische Standortgebiete, welche die Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra) im Herbst 2008 aufgrund sicherheitstechnischer und geologischer Kriterien eingereicht hat. Die Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Akteuren und weitere Massnahmen, unter anderem die Überprüfung dieser Vorschläge durch die Behörden, sind im Konzeptteil des Sachplans geologische Tiefenlager festgelegt.
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