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Die Ausschreibung von Programmen findet einmal pro Jahr statt. Trägerschaften von Programmen können Unternehmen, Privatpersonen, die öffentliche Hand sowie Arbeitsgemeinschaften, alleine oder in Kombination, sein.
Programme sind Förderprogramme, die auf den Elektrizitätsverbrauch von Geräten, Anlagen, Fahrzeugen und Gebäuden abzielen. Programme bündeln in der Regel gleichartige Einzelmassnahmen und zielen auf die Verhaltensänderung bei ausgewählten Zielgruppen.
Programme kombinieren in der Regel finanzielle Beiträge an energieeffizienten Anwendungen mit Informations- und Beratungsleistungen. Als Ergänzung können Programme gezielte Massnahmen zum Abbau von strukturellen, organisatorischen und rechtlichen Hemmnissen umfassen.
Die wichtigsten Anforderungen an Programme sind:
Das Bundesamt für Energie kann in den einzelnen Ausschreibungen noch zusätzliche spezifische Bedingungen festlegen.
Bitte bei der Einreichung Ihres Angebots die Excel-Tabelle, das Programmkonzept und alle Beilagen in digitaler Form mitschicken (CD)!
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