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Im Rahmen der Erarbeitung des Stromversorgungsgesetzes hat das Parlament im Jahr 2007 auch eine Revision des Energiegesetzes beschlossen. Mit dieser wurden sowohl die kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) für Strom aus erneuerbaren Energien als auch "Wettbewerbliche Ausschreibungen" für Massnahmen zur Reduktion des Stromverbrauchs eingeführt (siehe Energiegesetz Artikel 7a und 15b und Energieverordnung Artikel 4).
Das Budget für "Wettbewerbliche Ausschreibungen" für das Jahr 2010 beträgt 9 Millionen Franken und stammt aus einem Fonds, der durch einen Zuschlag auf den Übertragungskosten des Hochspannungsnetzes (derzeit 0,45 Rp./kWh) geäufnet wird. Der grösste Teil dieses Fonds fliesst in die Finanzierung der KEV; maximal 5 Prozent davon können für wettbewerbliche Ausschreibungen eingesetzt werden.
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