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Das ESTI ist gemäss Elektrizitätsgesetz die Kontrollstelle für Schwachstrom- und Starkstromanlagen und die schweizerische Zertifizierungsstelle für elektrische, nicht zulassungspflichtige Erzeugnisse gemäss Verordnung über elektrische Niederspannungserzeugnisse (NEV).
Das Eidgenössische Rohrleitungsinspektorat beaufsichtigt die Projektierung, den Bau und den Betrieb von Rohrleitungsanlagen zur Beförderung flüssiger oder gasförmiger Brenn- und Treibstoffe in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein, sofern diese Anlagen dem Rohrleitungsgesetz unterstellt sind.
Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat beaufsichtigt und beurteilt als Aufsichtsbehörde des Bundes die nukleare Sicherheit und den Strahlenschutz der Schweizer Kernanlagen.
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