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Die KNS berät den Bundesrat, das Departement UVEK sowie die nukleare Aufsichtsbehörde in Fragen der nuklearen Sicherheit von Kernanlagen. Gesetzliche Grundlagen sind Art. 71 des Kernenergiegesetzes (SR 732.1) und die KNS-Verordnung (SR 732.16).
Das Departement UVEK hat am 22. April 2013 den Tätigkeitsbericht 2012 der KNS veröffentlicht. Die Medienmitteilung des UVEK zum Tätigkeitsbericht 2012 der KNS kann unter "Weitere Informationen" abgerufen werden.
Der Tätigkeitsbericht 2012 der KNS kann unter "Dokumente zum Thema" als PDF heruntergeladen werden und ist in gedruckter Form beim Sekretariat erhältlich.
Kontakt / Rückfragen:
Dr. Bruno Covelli, Präsident KNS, Tel. 062 842 15 88
Dr. Johannes Holocher, Leiter Sekretariat KNS, Tel. 056 462 86 81
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