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Die KNS ist per 1. Januar 2008 neu geschaffen worden und ersetzt die frühere Eidgenössische Kommission für die Sicherheit von Kernanlagen (KSA). Gesetzliche Grundlagen sind Artikel 71 des Kernenergiegesetzes (SR 732.1) und die KNS-Verordnung (SR 732.16).
Das Departement UVEK hat am 30.6.2010 den Tätigkeitsbericht 2009 der KNS veröffentlicht.
Die Medienmitteilung des UVEK kann über den unten ("Weitere Informationen") angegebenen Link vom News-Portal der Bundesverwaltung abgerufen werden.
Der Tätigkeitsbericht 2009 der KNS kann über den unten angegebenen Link oder den Navigationspunkt "Dokumente" heruntergeladen werden.
Ende Oktober 2008 hat die Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra) ihre Vorschläge für Standortgebiete eingereicht. Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (ENSI) hat diese Vorschläge sicherheitstechnisch überprüft und das zugehörige Gutachten Ende Februar 2010 veröffentlicht. Die KNS hat nun zu diesem Gutachten Stellung genommen.
Die KNS-Stellungnahme ist mit Medienmitteilung vom 6. Mai 2010 veröffentlicht worden.


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