Bundesamt für Energie BFE

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Eidgenössische Kommission für nukleare Sicherheit KNS

Die KNS berät den Bundesrat, das Departement UVEK sowie die nukleare Aufsichtsbehörde in Fragen der nuklearen Sicherheit von Kernanlagen. Gesetzliche Grundlagen sind Art. 71 des Kernenergiegesetzes (SR 732.1) und die KNS-Verordnung (SR 732.16).

Aktuelles: Tätigkeitsbericht 2012 der KNS

Das Departement UVEK hat am 22. April 2013 den Tätigkeitsbericht 2012 der KNS veröffentlicht. Die Medienmitteilung des UVEK zum Tätigkeitsbericht 2012 der KNS kann unter "Weitere Informationen" abgerufen werden.

Der Tätigkeitsbericht 2012 der KNS kann unter "Dokumente zum Thema" als PDF heruntergeladen werden und ist in gedruckter Form beim Sekretariat erhältlich.

Kontakt / Rückfragen:
Dr. Bruno Covelli, Präsident KNS, Tel. 062 842 15 88
Dr. Johannes Holocher, Leiter Sekretariat KNS, Tel. 056 462 86 81

Dokumente zum Thema

Tätigkeitsbericht 2012 (KNS-AN-2496)

Weitere Informationen

Medienmitteilung vom 22. April 2013 - Tätigkeitsbericht 2012 der Eidgenössischen Kommission für nukleare Sicherheit (KNS)
Informationen zur früheren KSA

Links

Kernenergiegesetz vom 21. März 2003 (KEG) Dieses Symbol soll Sie darauf hinweisen, dass der Link auf eine externe Seite geleitet wird und Sie sich somit ausserhalb unseres Dienstes befinden und wir keinerlei Gewährleistung für folgende Inhalte geben können.
Verordnung vom 12. November 2008 über die Eidgenössische Kommission für nukleare Sicherheit (VKNS) Dieses Symbol soll Sie darauf hinweisen, dass der Link auf eine externe Seite geleitet wird und Sie sich somit ausserhalb unseres Dienstes befinden und wir keinerlei Gewährleistung für folgende Inhalte geben können.
Ihre Ansprechperson: Kontaktformular Sekretariat KNS
Letzte Änderung: 24.04.2013


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