Die KNS berät den Bundesrat, das Departement UVEK sowie die nukleare Aufsichtsbehörde in Fragen der nuklearen Sicherheit von Kernanlagen. Gesetzliche Grundlagen sind Artikel 71 des Kernenergiegesetzes (SR 732.1) und die KNS-Verordnung (SR 732.16).
Aktuelles: Johannes Holocher wird neuer Leiter des KNS-Sekretariats
Aktuelles: Stellungnahme zur Notwendigkeit ergänzender geologischer Untersuchungen in Etappe 2
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Aktuelles: Stellungnahme zum Tätigkeitsbericht und Geschäftsbericht des ENSI-Rats 2010
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Aktuelles: Tätigkeitsbericht 2010
Die Eidgenössische Kommission für nukleare Sicherheit (KNS) hat ihren Tätigkeitsbericht 2010 veröffentlicht. Der Bericht ist verfügbar unter der Rubrik "Dokumente".