Beginn Inhaltsbereich
Die Eidgenössische Kommission für nukleare Sicherheit (KNS) legt in ihrem Bericht dar, welche Folgerungen sie aufgrund der Reaktorkatastrophe von Fukushima für die Sicherheit der Kernkraftwerke in der Schweiz zieht. Sie gibt sieben formelle Empfehlungen ab und hält einige Anregungen fest.
Die KNS rekapituliert in ihrem Bericht die Ereignisse von Fukushima und die daraufhin getroffenen Massnahmen des Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorats (ENSI) in der Schweiz. Sodann stellt sie den Unfall in Bezug zum grundlegenden Sicherheitskonzept für Kernkraftwerke.
Bei ihren Folgerungen für die Sicherheit der Kernkraftwerke in der Schweiz geht die KNS auf ausgewählte Themen ein. Speziell hingewiesen sei auf die Empfehlung, die gefilterte Druckentlastung zu optimieren und als Strategie zur Beherrschung der Wasserstoffproduktion bei schweren Unfällen einzusetzen. Weitere Empfehlungen betreffen die periodische Überprüfung der internen Notfallschutzmassnahmen, die Festlegung der massgebenden neuen Erdbebengefährdung, neue Erkenntnisse zur Gefährdung durch Überflutung, das Management der Verbraucherlasten zur Erstreckung der Batteriestandzeiten, das Konzept des externen Lagers für Einsatzmittel sowie die Bewertung der Vorgehensweise des Betreibers durch das ENSI bei einem Unfall oder einem Zwischenfall.
Kontakt / Rückfragen: Dr. Bruno Covelli, Präsident KNS, Tel. 062 842 15 88
Der Bericht ist verfügbar unter der Rubrik "Dokumente" und ist in gedruckter Form beim Sekretariat erhältlich.
Ende Inhaltsbereich