Bundesamt für Energie BFE

Beginn Sprachwahl

Beginn Inhaltsbereich

Beginn Navigator

  • Home

Ende Navigator



Eidgenössische Kommission für nukleare Sicherheit KNS

Die KNS berät den Bundesrat, das Departement UVEK sowie die nukleare Aufsichtsbehörde in Fragen der nuklearen Sicherheit von Kernanlagen. Gesetzliche Grundlagen sind Artikel 71 des Kernenergiegesetzes (SR 732.1) und die KNS-Verordnung (SR 732.16).

Aktuelles: Bericht der KNS zu den Fukushima-Folgemassnahmen in der Schweiz

Die Eidgenössische Kommission für nukleare Sicherheit (KNS) legt in ihrem Bericht dar, welche Folgerungen sie aufgrund der Reaktorkatastrophe von Fukushima für die Sicherheit der Kernkraftwerke in der Schweiz zieht. Sie gibt sieben formelle Empfehlungen ab und hält einige Anregungen fest.

Die KNS rekapituliert in ihrem Bericht die Ereignisse von Fukushima und die daraufhin getroffenen Massnahmen des Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorats (ENSI) in der Schweiz. Sodann stellt sie den Unfall in Bezug zum grundlegenden Sicherheitskonzept für Kernkraftwerke.

Bei ihren Folgerungen für die Sicherheit der Kernkraftwerke in der Schweiz geht die KNS auf ausgewählte Themen ein. Speziell hingewiesen sei auf die Empfehlung, die gefilterte Druckentlastung zu optimieren und als Strategie zur Beherrschung der Wasserstoffproduktion bei schweren Unfällen einzusetzen. Weitere Empfehlungen betreffen die periodische Überprüfung der internen Notfallschutzmassnahmen, die Festlegung der massgebenden neuen Erdbebengefährdung, neue Erkenntnisse zur Gefährdung durch Überflutung, das Management der Verbraucherlasten zur Erstreckung der Batteriestandzeiten, das Konzept des externen Lagers für Einsatzmittel sowie die Bewertung der Vorgehensweise des Betreibers durch das ENSI bei einem Unfall oder einem Zwischenfall.

Kontakt / Rückfragen:  Dr. Bruno Covelli, Präsident KNS, Tel. 062 842 15 88

Der Bericht ist verfügbar unter der Rubrik "Dokumente" und ist in gedruckter Form beim Sekretariat erhältlich.

Dokumente zum Thema

Bericht der KNS zu den Fukushima-Folgemassnahmen in der Schweiz

Weitere Informationen

Informationen zur früheren KSA

Links

Kernenergiegesetz vom 21. März 2003 (KEG) Dieses Symbol soll Sie darauf hinweisen, dass der Link auf eine externe Seite geleitet wird und Sie sich somit ausserhalb unseres Dienstes befinden und wir keinerlei Gewährleistung für folgende Inhalte geben können.
Verordnung vom 12. November 2008 über die Eidgenössische Kommission für nukleare Sicherheit (VKNS) Dieses Symbol soll Sie darauf hinweisen, dass der Link auf eine externe Seite geleitet wird und Sie sich somit ausserhalb unseres Dienstes befinden und wir keinerlei Gewährleistung für folgende Inhalte geben können.
Ihre Ansprechperson: Kontaktformular Sekretariat KNS
Letzte Änderung: 11.04.2012


Ende Inhaltsbereich





Bundesamt für Energie BFE
Kontaktformular | Rechtliche Grundlagen
http://www.bfe.admin.ch/kns/index.html?lang=de