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Anhang 3.6 zur Energieverordnung gilt für Neuwagen und lehnt sich eng an die im EU-Raum geltenden Vorschriften an. Eine für die EU erarbeitete Studie rechnet dank der Einführung der Energieetikette für neue Personenwagen längerfristig mit einer Treibstoffeinsparung von 4 bis 5%. Damit rückt das Ziel einer CO2-Reduktion einen Schritt näher.
Die Verordnung (Anhang 3.6 EnV) trat per 1. Oktober 2002 in Kraft und wurde im 2004 und im 2006 aufgrund des technischen Fortschritts und der bisherigen Erfahrungen leicht angepasst. Sie wurde inzwischen vollständig überarbeitet. Der Bundesrat hat die revidierte Verordnung per 1. August 2011 in Kraft gesetzt, mit einer Übergangsfrist bis 31. Dezember 2011. Die Einteilung in die Effizienzkategorie wird neu jährlich aufgrund der technischen Entwicklung angepasst. Die jährlich ändernden Werte sind in einer präzisierenden UVEK-Verordnung geregelt.
Der Anhang 3.6.zur Energieverordnung "Angaben des Treibstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen von neuen Personenwagen" sowie die ihn konkretisierenden "Angaben auf der Energieetikette" gelten für serienmässig hergestellte Neuwagen bis zu einem Gesamtgewicht von 3500 kg und mit maximal neun Sitzplätzen inklusive Führer oder Führerin.

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