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Hauptpunkt der Teilrevision der VPeA ist die neue Regelung, wonach kleine Photovoltaik-Anlagen und andere kleine Stromerzeugungsanlagen künftig ohne Genehmigung des Eidgenössischen Starkstrominspektorats ESTI gebaut werden können. Eine Plangenehmigungspflicht besteht künftig nur noch für Anlagen mit einer Leistung über 30 kVA. Neben der Befreiung von der Baubewilligungspflicht (Artikel 18a, Raumplanungsgesetz) bedeutet dies eine zusätzliche Erleichterung für die Installation von Solaranlagen an und auf Gebäuden.
Weiter setzt die Teilrevision der VPeA verschiedene Massnahmen zur Beschleunigung der Sachplan- und Plangenehmigungsverfahren um. Dazu gehören unter anderem die detaillierte Regelung des Ablaufs eines Sachplanverfahrens, Behandlungsfristen für das BFE im Plangenehmigungsverfahren, flexiblere Kriterien für den Verzicht auf ein Sachplanverfahren, Verzicht auf ein Sachplanverfahren bei SBB-Leitungen oder Ausnahmen vom Plangenehmigungsverfahren für Instandhaltungsarbeiten.