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Im Oktober 2010 hatte die Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra) ihre Beurteilung der Notwendigkeit ergänzender geologischer Untersuchungen in Etappe 2 des Verfahrens ,Sachplan geologische Tiefenlager" veröffentlicht. Die KNS hat diese geprüft und ihre Stellungnahme dazu am 7. Juli 2011 publiziert. Sie äussert sich darin ebenfalls zum Gutachten des ENSI zum Bericht der Nagra.
Als Folge des starken Seebebens vom 11. März 2011 hatte sich im japanischen Kernkraftwerk Fukushima Daiichi ein schwerwiegender Unfall ereignet. Die KNS hat sich in der Folge intensiv mit den Ursachen und Hintergründen des Unfalls sowie möglichen Konsequenzen für die Kernanlagen in der Schweiz beschäftigt. Sie hat ihre diesbezüglichen Schlussfolgerungen und Empfehlungen dokumentiert und im Frühjahr 2012 publiziert.
Weitere Tätigkeiten umfassten unter anderem die Stellungnahme zum Tätigkeits- und Geschäftsbericht des ENSI-Rats für das Jahr 2010 zuhanden des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK).
Der Tätigkeitsbericht 2011 der KNS steht im Internet auf www.kns.admin.ch zur Verfügung und ist in gedruckter Form beim Sekretariat der KNS, Gaswerkstrasse 5, 5200 Brugg erhältlich (Tel. +41 56 462 86 86, E-Mail: contact@kns.admin.ch).
Die KNS ist eine ständige ausserparlamentarische Kommission und berät den Bundesrat, das UVEK sowie das ENSI in Fragen der nuklearen Sicherheit von Kernanlagen. Gesetzliche Grundlage ist Artikel 71 des Kernenergiegesetzes. Die KNS hat den Auftrag, den Stand von Wissenschaft und Technik sowie die Forschung zu verfolgen, grundsätzliche Fragen der nuklearen Sicherheit zu prüfen, beim Erlass von Vorschriften mitzuwirken und Stellungnahmen zuhanden der Bewilligungsbehörden abzugeben. Gemäss ,Sachplan geologische Tiefenlager" nimmt die KNS während der 3 Etappen der Standortsuche jeweils Stellung zu den Gutachten des ENSI. Die KNS hat sieben Mitglieder und verfügt über ein Fachsekretariat. www.kns.admin.ch