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Von November 2005 bis Februar 2007 hatte die Arbeitsgruppe ,Leitungen und Versorgungssicherheit" (AG LVS) im Auftrag des UVEK die bestehenden Übertragungsnetze der Überlandwerke und der SBB analysiert. Ziel war, Empfehlungen zur Verbesserung der Übertragungsnetzstrukturen sowie der damit verbundenen Verfahren zu erarbeiten. Die Arbeitsgruppe definierte dafür strategische Netze für den 50 Hz-Bereich (Überlandwerke) und den 16.7 Hz-Bahnbereich, die möglichst bis zum Jahr 2015 zu realisieren seien. In ihrem im März 2007 veröffentlichten Schlussbericht sprach die AG LVS Empfehlungen zur Verbesserung der Netzstrukturen aus und priorisierte 39 Projekte im strategischen Netz der Überlandwerke.
Ende März 2007 hat das Bundesamt für Energie (BFE) bei Herrn Prof. Dr. Ing. Hans-Jürgen Haubrich und der Firma Consentec Consulting für Energiewirtschaft und -technik GmbH in Aachen (Deutschland) ein Gutachten in Auftrag gegeben. Die Gutachter sollten die von der AG LVS als Bestandteile des strategischen Übertragungsnetzes (50 Hz) ermittelten 39 Aus- und Umbauprojekte von unabhängiger Stelle auf ihre Notwendigkeit, Tauglichkeit und Angemessenheit untersuchen und insbesondere auch die von den Umweltschutzorganisationen in Frage gestellten Projekte überprüfen. Fragen zu den Genehmigungsverfahren und zur Projektausführung, z.B. Kabel- statt Freileitungen, waren nicht Gegenstand des Gutachtens.
Das heute veröffentlichte Gutachten kommt zum Schluss, dass die Festlegung eines strategischen Übertragungsnetzes uneingeschränkt zu befürworten sei, da dies eine koordinierte Planung der langfristigen Netzentwicklung ermögliche. Die Notwendigkeit, Tauglichkeit und Angemessenheit des Grossteils der Aus- und Umbauprojekte erachten die Gutachter als eindeutig begründbar und belegt. Zugunsten der Planungssicherheit für die Beteiligten sei deren Umsetzung nach endgültiger Festlegung des strategischen Netzes durch den Bundesrat rasch in Angriff zu nehmen.
Von den Gutachtern kritisch beurteilt wurden die Wahl des eher kurzfristig gesetzten Zeithorizonts bis 2015, der sehr enge, auf die Schweiz begrenzte Betrachtungsbereich sowie die zuwenig aussagekräftige Nutzkriterienzuordnung.
Bei den von den Umweltschutzorganisationen in Frage gestellten Projekten stellten die Gutachter fest, dass sich deren Kritik vorwiegend auf Details bei der Umsetzung beziehe, insbesondere auf die Frage der Verkabelung oder Teilverkabelung von Leitungsabschnitten. Für das Projekt 7 (Mühleberg - Wattenwil) und das Projektpaket 30-35 (Region Neuenburger See) bestätigte das Gutachten den strategischen Bedarf des Netzausbaus.
Im Fall des Projekts 22 (Lavorgo - Morbegno) stellte das Gutachten fest, dass der Bedarf aus heutiger Sicht noch nicht sicher zu erkennen sei und die Umsetzung des Projektes von der künftigen Entwicklung abhängig zu machen sei. Beim Projekt 26 (Obfelden-Thalwil) empfehlen die Gutachter, alle Koordinations- und Kooperationsmöglichkeiten der beteiligten Unternehmen zu nutzen, um vor der Umsetzung eine optimale Lösung zu finden.
Das Gutachten ist auf der Homepage des Bundesamtes für Energie verfügbar (nur in deutscher Sprache).
Weiteres Vorgehen
Die AG LVS wird bis Ende 2007 abschliessende Arbeiten durchführen. Unter anderem wird sie auch die Erarbeitung des Antrages an den Bundesrat für die Festlegung der strategischen Netze durch eine Ergänzung des Sachplans Übertragungsleitungen begleiten. Im Weiteren soll eine Entscheidmatrix entwickelt werden, die den Entscheid ,Kabel oder Freileitung" für konkrete Projekte erleichtern soll. Die Berichterstattung der AG LVS an das UVEK erfolgt Anfang 2008.