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Wie bei der energieEtikette für Haushaltsgeräte, zeigt der Gebäudeenergieausweis GEA anhand einer Klassierung, welche energetische Qualität ein Gebäude aufweist. Besitzer von Immobilien erhalten damit eine Bewertung ihrer Liegenschaft in Bezug auf deren Gesamtenergieeffizienz (Gebäudehülle, Haustechnik und elektrische Einrichtungen). Weiter enthält der GEA Empfehlungen zu konkreten Massnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz.
Der Gebäudeenergieausweis soll Transparenz im Immobilienmarkt schaffen, indem er den Energieverbrauch einer Liegenschaft sicht- und begreifbar macht, so dass dieser zu einem Kauf- bzw. Mietkriterium werden kann.
Aus energiepolitischer Sicht öffnet sich bei der Einführung von Energieausweisen für Gebäude die Chance zur Auslösung von dringend nötigen, energietechnischen Sanierungen bestehender Gebäude.
Gleichzeitig soll mit der Empfehlung von Sanierungsmassnahmen Besitzerinnen und Besitzern von Liegenschaften ein direkter Nutzen entstehen. Ausserdem werden Anreize für eine energiebewusste Gebäudeausstattung und -nutzung geschaffen.
Der Schweizerische Ingenieur- und Architektenverein (SIA) hat als technische Grundlage das Merkblatt 2031 „Energieausweis für Gebäude" erarbeitet. Dieses Merkblatt beruht auf den aktuellen europäischen Normen auf diesem Gebiet, im Besonderen auf EN 15217 und 15603. Diese Normen bieten eine Methode an, lassen jedoch den einzelnen Ländern, wie der Schweiz, eine weitgehende Freiheit bei der Anpassung der Regeln an die lokalen Bedingungen. Der Gebäudeenergieausweis ist als freiwillige Massnahme in den Mustervorschriften der Kantone im Gebäudebereich MuKEn (Ausgabe 2008) aufgeführt.
Die Kantone haben den Gebäudeenergieausweis der Kantone GEAK® im August 2009 in der Praxis eingeführt. Aktuelle Informationen finden Sie auf der Webseite www.geak.ch. Die Lancierung des GEAK® wurde 2009 mit einer Einführungsaktion des Bundes unterstützt.
Die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für den in der ganzen Schweiz einheitlichen Gebäudeenergieausweis im eidgenössischen Energiegesetz ist erfolgt. Der Bundesrat hat im Juni 2009 zuhanden des Parlaments eine Botschaft zur Änderung des Energiegesetzes ans Parlament verabschiedet. Ziel dieser Teilrevision ist die Schaffung der gesetzlichen Grundlage für einen national einheitlichen Gebäudeenergieausweis. Der Entscheid über eine obligatorische Einführung des Ausweises soll den Kantonen überlassen werden. Im Moment besteht noch in keinem Kanton ein Obligatorium für den GEAK®, einige Kantone prüfen dies jedoch.
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