CO2-Emissionsvorschriften für neue Personen- und Lieferwagen

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In der Schweiz gelten analog zur EU CO2-Emissionsvorschriften für Neufahrzeuge. Erstmals zum Verkehr in der Schweiz zugelassene Personenwagen (PW) dürfen seit 2021 nach WLTP im Durchschnitt maximal 118 Gramm CO2 pro Kilometer ausstossen, erstmals zugelassene Lieferwagen und leichte Sattelschlepper (LNF) maximal 186 g CO2/km. Diese Zielwerte entsprechen den bis Ende 2020 auf Basis des NEFZ-Messverfahrens angewendeten Zielen von 95 Gramm pro Kilometer für neue Personenwagen und 147 Gramm pro Kilometer für neue LNF. Auf Basis dieser Zielwerte muss die Flotte jedes Importeurs eine individuelle Zielvorgabe einhalten. Überschreitet er diese, wird eine Sanktion fällig.

Klein- und Grossimporteure

Die CO2-Vorschriften betreffen alle Importeure von neuen PW und/oder LNF. Dabei wird unterschieden zwischen Grossimporteuren und Kleinimporteuren. Als Grossimporteur gilt, wer pro Jahr mindestens 50 PW, bzw. mindestens 6 LNF erstmals zum Verkehr in der Schweiz zulässt. Grossimporteure müssen beim BFE registriert sein. Importeure können sich zu Emissionsgemeinschaften zusammenschliessen, um die Mindestzahl an Fahrzeugen für Grossimporteure zu erreichen und die Zielvorgabe im Kollektiv zu erfüllen. Emissionsgemeinschaften haben die Rechte und Pflichten eines Grossimporteurs.

Privatpersonen, die ihren Neuwagen direkt importieren, gelten als Kleinimporteure. Kleinimporteure haben die Möglichkeit, ihr Fahrzeug über einen Grossimporteur abzurechnen. Dadurch können sie allfällige Sanktionszahlungen reduzieren oder beim Privatimport effizienter Fahrzeuge von einem Bonus profitieren.

Anmeldung als Grossimporteur und Emissionsgemeinschaft

Die Anmeldung als Grossimporteur und für Emissionsgemeinschaften erfolgt online auf dem eGovernment Portal UVEK unter www.uvek.egov.swiss.

Bescheinigung von Fahrzeugen

Kleinimporteure müssen eine allfällige CO2-Sanktion vor der Fahrzeugzulassung entrichten. Um diesen Prozess zu starten, müssen zuerst beim Bundesamt für Strassen (ASTRA) die notwendigen Fahrzeugdaten digital erfasst werden. Dies erfolgt im KDI-Portal des ASTRA: Fahrzeugimport.

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Letzte Änderung 01.01.2024

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